CdP = Carnet de Passage

Von Andreaskuehn @DE_Globetrotter

Vor jeder Reise, die über die EU hinaus gen Osten, Afrika oder noch weiter weg führt, sollte sich jeder Wohnmobil-Fahrer genauestens erkundigen, ob es dafür nicht eines Carnet de Passage (CdP) bedarf! Erst dieses Dokument ermöglicht die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Land- und Wasserfahrzeugen in bestimmte Länder Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie nach Australien und Neuseeland. Das CdP ist eine Zollsicherheit und garantiert dem Land, in das man einreist, dass das Fahrzeug spätestens bei Ablauf des zollfreien Aufenthaltes wieder ausgeführt wird. Sollte die Wiederausfuhr aus bestimmten Gründen (Totalschaden, Diebstahl, etc.) nicht möglich sein, wird die Zollbehörde des Einreiselandes unweigerlich den Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatzsteuer fordern.
Das Papierchen kann mehrfach benutzt werden und ist ein Jahr gültig. Wichtig: Es enthält keinen Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Grundlage für die Ausstellung des Carnet de Passages sind internationale Zollabkommen. Ausgegeben werden Carnets de Passages vom ADAC. Dort kann man online auch einsehen, für welche Länder ein solches Dokument benötigt bzw. empfohlen wird. Antragsformular
Die Ausstellung des Dokuments kostet für ADAC-Mitglieder 195 Euro, Nicht-Mitglieder zahlen 100 Euro mehr.
Für das CdP wird eine Kaution fällig. Dafür muss bei Beantragung eine Bankbürgschaft vorgelegt oder die Kaution aufs ADAC-Konto eingezahlt werden. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Reiseland selbst und wird auf der Basis des Fahrzeug-Zeitwerts berechnet. Beispiel: Mit einem Wohnmobil (Zeitwert: 50.000 Euro) soll es gen Iran, Pakistan und Indien gehen – 30.000 Euro sind zu hinterlegen.