Catalunya: Künftig nur „Polizeistaat“ oder doch eigenes Militär?

Der Entwurf einer katalanischen Verfassung wurde heute in der Zeitung „El Punt Avui“ publiziert. (Es soll übrigens gleich drei verschiedene Entwürfe geben. Der Erste durch eine Expertengruppe um den Richter Santiago Vidal, der Zweite durch vier „anonyme Bürger“ und der Dritte durch Juristen des ANC!)

Der Staat Catalunya soll eine parlamentarische Republik sein, den König, können die Spanier behalten (obwohl der auch den Titel Graf von Barcelona trägt)!

Barcelona wird die Hauptstadt und Sitz des Präsidenten, des Parlamentes und des Obersten Gerichtes (und überhaupt von allem, was wichtig ist).

Artikel 7, Gleichheit: kein Spanier darf wegen seiner Sprache benachteiligt werden (kleiner Scherz, das steht da nicht)!

Catalunya soll ein säkularer Staat ohne offizielle Religion sein (hat sich dafür der Abt von Montserrat so eingesetzt?).

Demnach soll ein abgespaltenes Katalonien einen lediglich repräsentativen, vom Volk direkt gewählten Präsidenten haben (eben weil er nichts zu sagen hat, darf das Volk ihn direkt wählen)! Es gäbe nur ein Parlament mit nur einer Kammer. Die Legislaturperiode betrüge 5 Jahre und ein Abgeordneter könnte nur einmal wiedergewählt werden, was einer maximalen Bereicherungszeit von zehn Jahren entspräche. Seine Bezüge sollten nicht mehr als das zehnfache(!) eines würdigen Grundeinkommens betragen!

Schule bzw. Erziehung bis zum Alter von 16 Jahren ist Pflicht und soll Gratis sein (Weiterführende Ausbildung könnte also privatisiert und kostenpflichtig werden).

Der Entwurf sieht keine Armee vor. Die Sicherheit des Landes solle durch die Polizei gewährleistet werden, was wohl für eine robustere Ausrüstung dieser Truppe spricht? (Im untenstehenden Link steht im Verfassungstext jedoch unter Artikel 22 explizit, dass Catalunya eine angemessene Armee haben, die auf ABC- und verbotene Waffen verzichten soll, aber sich durchaus an UN-Mandaten beteiligen solle? Es ist nicht einmal eine Wehrpflicht ausgeschlossen, lediglich ein Verweigerungsrecht ist vorgesehen)

Katalan soll (natürlich!) die Staatssprache sein aber Castellano (Spanisch) soll als Zweitsprache von den Bürgern offiziell verwendet werden dürfen.

Wenn Spanien eine Doppelstaatsangehörigkeit akzeptiere (wovon wohl auszugehen wäre) und diese im ersten Jahr der Selbständigkeit beantragt werden würde, dann könnten im Prinzip alle lebenden Katalanen einen spanischen Pass BEANTRAGEN(!). Neugeborene bestrafte hingegen das Leben, sie wären automatisch und exklusiv Katalanen???

Die ersten drei Jahre des neuen Staates Catalunya sollten noch die spanischen Gesetze gelten, danach machen die Katalanen alle neu (und besser?).

Es gäbe kein Verfassungsgericht, sonder entsprechende Fragen würden durch ein Gremium aus Richtern, Staatsanwälten und Abgeordneten ausgemauschelt.

Der Text dieser neuen Verfassung soll ab 7. Januar 2015 (nach Dreikönig!) Online gestellt werden und während des ganzen Jahres von den Bürgern diskutiert werden können.

http://www.elpuntavui.cat/noticia/article/3-politica/17-politica/808105-.html?cca=1

http://www.constitucio.cat/text-complet/


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