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Nach einer am 09.11.2010 im Beschlusswege getroffenen und am 30.11.2010 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter dem Az. 2 BvR 2101/09 ist eine Wohnungsdurchsuchung auch dann rechtmässig, wenn sie auf ausländische Daten gestützt wird, die sich auf einer von einem Informanten angekauften CD befinden.
Einen Verstoss gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung konnte das Gericht nicht sehen, und ein Verwertungsverbot bzgl. der erlangten Daten ebenfalls nicht.
Dabei stellten die Verfassungsrichter klar, dass selbst dann, wenn sich die Ermittlungsbehörden die Daten rechtswidrig verschafft hätten, diese trotzdem als Beweismittel verwertbar seien.
Der absolute Kernbereich der privaten Lebensführung sei ebenfalls nicht betroffen, denn es handele sich ja nur um Informationen über die geschäftlichen Kontakte der betroffenen Personen mit ihren Kreditinstituten.
Damit ist die Nutzung von Daten der von Informanten angekauften Steuer CDs nunmehr auch höchstrichterlich erlaubt; schlechte Zeiten für Steuersünder…
Der Beschluss: (Klick)