BVerfG: Hartz IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

Von Klaus Ahrens

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Leistungskürzungen bei Hartz IV-Empfängern geurteilt und festgestellt, dass diese zum Teil verfassungswidrig sind.

Foto: B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0