Button-Lösung tritt in Kraft – lange überfällig

Von Freiemediengermany @RaymundMartini

Mit der sogenannten Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft tritt, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher endlich einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet. “Dies ist längst überfällig”, so Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff. Die Neuregelung verpflichtet Online-Anbieter, die Angebotskosten sowie weitere Vertragselemente unmittelbar vor der Bestellung klar und deutlich auszuweisen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Bestellung bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten.

Ein Bestellbutton muss dazu eindeutig auf die Zahlungspflicht hinwiesen. Im Streitfall liegt die Beweislast beim Anbieter. “Die Button-Lösung sorgt für mehr Preistransparenz, stärkt die Verbraucherrechte und erschwert das trickreiche Unterschieben von teuren Abos und Verträgen”, so der Minister.

Schon seit Jahren sei dringend eine gesetzliche Lösung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet notwendig gewesen. „Auf Initiative von Rheinland-Pfalz hatte der Bundesrat bereits 2008 im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung die Einführung der Bestätigungs-, beziehungsweise Button-Lösung gefordert, und zwar in Form der sogenannten Doppelklicklösung, bei der Kostenbestätigung und Bestellung in zwei voneinander getrennten Schritten erfolgen“, unterstrich der Minister.

Zwischenzeitlich wurde die verpflichtende Einführung der Button-Lösung über die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher geregelt. „Leider war die Doppelklicklösung im Dialog mit Wirtschaft und Verbänden nicht durchsetzbar. Dennoch ist eine gesamteuropäische Lösung, wie sie jetzt vorliegt, ein großer Erfolg. Auch Rheinland-Pfalz hat sich dafür eingesetzt“, so der Minister. Hartloff bemängelte, dass sich die Richtlinien-Verhandlungen seit Vorschlag der EU-Kommission im Oktober 2008 über einen Zeitraum von knapp drei Jahren hinausgezögert hätten.

„Daher wäre die Einführung einer nationalen Regelung, wie schon 2008 vom Bundesrat gefordert, ein notwendiger Zwischenschritt gewesen, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland angemessen vor unseriösen Internetgeschäften zu schützen. Die Bundesregierung hat die Chance vertan, nationale Schutzvorschriften zu etablieren, die Standards hätten setzen können für eine europäische Lösung.”