Burka-Verbot in Deutschland verfassungswidrig


Hagbud Seleyn
15. Agust 2010
In Frankreich und Belgien ist es muslimischen Frauen bereits per Gesetz verboten eine Burka oder einen Niqab zu tragen. Laut einer Studie die vom wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in Auftrag gegeben wurde, ist ein solches Gesetz verfassungswidrig. Der Studie zufolge ist das Tragen einer Burka aus staatlicher Sicht grundsätzlich als Religionsausübung im Sinne des Art. 14 GG zu respektieren. Torben Grombery schrieb in seinem Artikel 'Deutscher Bundestag: Burka-Verbot in Deutschland verfassungswidrig', auf info.Kopp-Verlag.de, folgendes:
"In einigen westeuropäischen Ländern, die einen hohen Anteil muslimischer Zuwanderer verzeichnen, ist wie bei unseren Nachbarländern Frankreich und Belgien das Tragen einer »Burka« oder des »Niqab« schon gesetzlich verboten oder steht bereits politisch auf der Tagesordnung. In der Bundesrepublik Deutschland hingegen hält der Deutsche Bundestag ein Burka-Verbot für verfassungswidrig.
Durch die stetig ansteigende Anzahl Zuwanderer muslimischen Glaubens in die westeuropäischen Gesellschaften wird auch deren Kultur und Lebensweise zunehmend sichtbar wahrgenommen und initiiert Diskussionen wie das Burka-Verbot oder Initiativen wie beim Schweizer Minarett-Verbot. Viele dieser Themen müssen sicherlich als »Stellvertreterdiskussionen« zu der Religion der Muslime – dem Islam – gewertet werden.
Bei den Diskussionen zu einem Verbot der Vollverschleierung von Frauen kommen jedoch noch wesentlich gravierendere Aspekte zum Tragen, nämlich die »Diskriminierung« und »Benachteiligung« von Frauen. In den westeuropäischen Gesellschaften hat das weibliche Geschlecht diesen Kampf um Gleichberechtigung und die Rechte von Frauen bereits jahrzehntelang sehr erfolgreich geführt. Stichworte wie Emanzipation, Gleichheitsfeminismus und Frauenbewegung sind uns allen noch geläufig und nach wie vor präsent. Durch die rasant steigende Anzahl von Menschen muslimischen Glaubens kommt dann natürlich auch die oftmals als »rückständig« kritisierte Haltung zur Frau im Islam auf die Tagesordnung. Nicht nur der Anblick von einkaufstaschentragenden Musliminnen mit Kopftuch, während der dazugehörige Mann seine Gebetskette fröhlich schwingend einige Meter vorweg geht, gibt in westlichen Großstädten einer Diskussion zum Verschleierungsverbot reichlich Nahrung. Es sind Beispiele des täglichen Lebens.
Das belgische Parlament hat als erstes europäisches Land ein Burka-Verbot beschlossen. Auch unser Nachbarland Frankreich hat ein völliges Verbot des Ganzkörperschleiers auf den Weg gebracht. In Deutschland diskutieren politisch Rechte wie Linke, Kirchen, Forscher und Frauenrechtlerinnen seit vielen Monaten über diese »Garderobe der Diskriminierung«. Auch die Publizistin und frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün hat sich für ein Verbot von Ganzkörperschleiern in Deutschland ausgesprochen, obwohl sie damit nicht auf dem Kurs ihrer Partei liegt.
In Deutschland könnte ein derartiges Verbot an der Verfassung und dem darin grundgesetzlich garantierten Recht auf Religionsfreiheit scheitern. Durch »Bürger in Wut«, eine Bundestagspetition zum Burka-Verbot vom Bremer Landtagsabgeordneten Jan Timke, auf den Weg gebracht, sah der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags sich offensichtlich erstmals genötigt, diese Thematik auf die Tagesordnung zu setzen und sogar ein Gutachten in Auftrag zu geben. Demzufolge sei das Tragen einer Burka aus staatlicher Sicht grundsätzlich als Religionsausübung im Sinne des Art. 14 GG zu respektieren.
Für die Befürworter des Burka-Verbots bleibt da wohl nur noch der höchstrichterliche Gang nach Karlsruhe."
Ich denke es versteht sich von selbst dass das Verbot von Kleidungsstücken, vor allem wenn es sich um Kleidungsstücke handelt die aus religiöser und traditioneller Überzeugung getragen werden, einen massive Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.
Muslimische Frauen haben bereits einen Weg gefunden das diskriminierende Gesetz zu umgehen, wie in diesem Video zu sehen ist:

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