Allgemein muss ich vorwegschicken, dass meines Erachtens die politische Bedeutung des Amtes des (Ober-)Bürgermeisters in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit völlig überschätzt wird. Dessen Gestaltungsfähigkeit als oberster Chef der Verwaltung ist, abgesehen von einigen wenigen Organisationsentscheidungen innerhalb der Verwaltung, so stark eingeschränkt, dass praktisch jede Entscheidung von der Billigung durch die Bürgerschaft oder deren Gremien (respektive den Hauptausschuss) abhängt. Sofern nicht ohnehin eine Zustimmung erforderlich ist, kann die Bürgerschaft jedenfalls Entscheidungen des Bürgermeisters in den wesentlichen Bereichen „einkassieren“, und sei es nur dadurch, dass es die meistens ja erforderlichen Haushaltsmittel nicht bereitstellt.
Lesenswert erscheint in diesem Zusammenhang eine Rede des MdL Werner Kalinka (CDU) die er am 11.12.2008 im Landtag gehalten hatte ( http://www.cdu-sh.de/index.php/CDU-Landesverband-Schleswig-Holstein/Inhalte/Reden/Wahl-der-Landraete-durch-die-Kreistage-das-politische-Ehrenamt-wird-gestaerkt).
Bekanntlich hat der Landesgesetzgeber auch mit Blick auf diesen Umstand die Direktwahl der Landräte inzwischen wieder abgeschafft. Bei den hauptamtlichen Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden hat man sich meines Wissens nur deshalb im Ergebnis nicht dazu durchringen können, weil man nicht in den Geruch der fehlenden „Bürger/innenfreundlichkeit“ geraten wollte.
Ursprünglich war beabsichtigt, auch die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte wieder durch die Kommunalvertretungen wählen zu lassen. Wegen der Doppelfunktion der Oberbürgermeister, die ja Aufgaben der Landräte und der hauptamtlichen Bürgermeister in kreisangehörigen Gemeinden in sich vereinen, hatte man aus Gleichbehandlungsgründen davon Abstand genommen. Die kreisfreien Städte hatten darauf hingewiesen, dass die Funktionsanteile eines Landrates dort weniger als 50% ausmachten. Deshalb wäre es bei Wegfall der Direktwahl zu einer schwer zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung im Vergleich zu hauptamtlichen Bürgermeistern von kreisangehörigen Gemeinden gekommen.
Ich persönlich treffe meine Wahlentscheidung vor allem auch in dem Bewusstsein der eingangs erwähnten eingeschränkten gesetzlichen Kompetenzen des Amtes des Bürgermeisters.
Vor allem deshalb (und nicht wegen grundlegender ideologischer Vorbehalte) scheidet für mich die Wahl von Herrn Thorsten Fürther (Grüne) von vornherein aus. Dessen „Wahlprogramm“ lässt jede Realisierungsmöglichkeiten vermissen, worauf sein Mitbewerber Matthias Erz („Lübecker Bunt“) kürzlich zutreffend hingewiesen hatte (http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=72530).
Herr Erz wiederum hat sich aus meiner Sicht spätestens durch seine unsachliche und ersichtlich rein wahltaktisch motivierte Strafanzeige gegen seinen Mitbewerber Bernd Saxe ( http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=72654) selbst disqualifiziert. Wer seine Kandidatur für das Bürgermeisteramt dazu missbraucht, seinen persönlichen Rachefeldzug gegen den Amtsinhaber zu führen, zeigt, dass er dem Amt charakterlich nicht gewachsen ist!
Einen Bewerber, der wie Jens Schulz (Linke) die dramatische Haushaltslage der Stadt einfach ausblendet und mit dem Versprechen durch die Stadt tourt, neue Sozialleistungen zu verteilen, kann ich wiederum nicht ernst nehmen. Gleiches gilt im Ergebnis für den parteilosen Mitbewerber Harald Klix, bei dem aus meiner Sicht das Fehlen der fachlichen Voraussetzungen für das Bürgermeisteramt offensichtlich ist.
Damit bleiben letztlich als ernstzunehmende Kandidaten nurmehr Frau Alexandra Dinges-Dierig und Bernd Saxe.
Frau Dinges-Dierig, Kandidatin von CDU, BfL, FDP und FUL, machte bisher bei öffentlichen Auftritten zugegebenermaßen, vordergründig betrachtet, keine schlechte Figur. In Sachfragen allerdings lag sie häufig völlig daneben. Man erinnere sich an ihr vollmundiges Versprechen, keine haushaltswirksamen Anträge der Fraktionen in der Bürgerschaft mehr zulassen zu wollen, sofern diese keinen Deckungsvorschlag enthalten – ein glatter Verstoß gegen die Gemeindeordnung! Auch ihre Ankündigung, in der Lübecker Innenstadt eine oder mehrere Umweltzonen einrichten zu wollen, war von jedweder Fachkenntnis völlig ungetrübt, denn es fehlt ersichtlich an der gesetzlichen Umsetzungsmöglichkeit. Als weiteres Beispiel sei die Inaussichtstellung einer gymnasialen Oberstufe für Travemünde ohne Folgenabschätzung für das Trave-Gymnasium in Kücknitz genannt. Dort, wo die Kandidatin des sog. „bürgerlichen Lagers“ nicht fehlende Fachkenntnisse offenbarte, blieb sie geschickt im Ungefähren. Was als Eindruck bleibt, ist, dass die Kandidatin mehr computer- bzw. internetgestützte Verwaltungsverfahren und eine „matrixartige“ Verwaltungsstrukturen einführen will. Für mich ist das als Wahlargument etwas wenig!
Dagegen ist die Sachkenntnis von Amtsinhaber Bernd Saxe allgemein anerkannt. Hinzu kommt, dass selbst viele Vertreter des sog. „bürgerlichen Lagers“ insgeheim und hinter vorgehaltener Hand einräumen, dass dieser seinen Job nicht schlecht gemacht hat. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Saxe als ausgewiesenermaßen kühler Pragmatiker in dem traditionell eher „linken“ Lübecker Kreisverband seiner Partei von vornherein einen schweren Stand hat. Die linke „Parteiseele“ liebt halt eher den Typus des „Genossen Bürgermeister“, der wie einst Bouteiller in Reden vor Wirtschaftsleuten diesen antikapitalistische Parolen entgegensetzte, als einen um Wirtschaftsbetriebe in Lübeck buhlenden Verwaltungschef, der in den Augen eines dogmatisch-linientreuen Sozialdemokraten eher „Genosse der Bosse“ ist. Dass es Bernd Saxe trotzdem verstanden hat, seine Verwaltung in der Nach-Bouteiller-Ära auf wirtschaftsfreundlichen Kurs zu bringen und wichtige Unternehmensansiedelungen (IKEA) oder
-erweiterungen (Brüggen, Vestas) einzufädeln, verdient Respekt. Bernd Saxe, obwohl langjähriges SPD-Mitglied, hat es stets verstanden, seinen sachorientierten Kurs zum Wohl der Stadt auch gegen erbitterte Widerstände in seiner eigenen Partei und Fraktion beizubehalten. Deshalb ist Bernd Saxe auch für eher „bürgerliche“ Wählerschichten, zu denen ich mich zähle, ohne weiteres wählbar.