Bundeswehr in Syrien: Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung und Juristen in Deutschland

Bundeswehr in Syrien: Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung und Juristen in Deutschland

Wissen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Dr. Ursula von der Leyen von möglichen Verstößen gegen internationales Völker-Recht?

Damaskus (Syrien) / Berlin / Selfkant (Deutschland). 12. März 2018. Ein 49jähriger Rechtsanwalt, Wilfried Schmitz, aus der Nähe von Maastricht (Niederlande) hat aufgrund der Entsendung der Bundesregierung eine Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung in Berlin und gegen alle Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe erstattet, berichten die Online-Medien muslimmarkt.de und Watergate.tv.

Die Strafanzeige wurde gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestag, eingeschlossen auch Regierungsmitglieder, unter anderem auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesministerin der Verteidigung, Dr. med. Ursula von der Leyen (CDU)  erstattet, die am 4. Dezember 2015 für die Entsendung der Bundeswehr und den Einsatz in Syrien gestimmt haben.Bundeswehr in Syrien: Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung und Juristen in Deutschland

In die Strafanzeige wurden ebenso alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Bundeswehr, die sich an der Umsetzung und / oder Ausführung dieses Beschlusses vom 4.12.2015 mitgewirkt haben, wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, einbezogen.

In der Strafanzeige des Juristen geht es um die mögliche Aufarbeitung schwerster Verstöße gegen Völkerrecht, Völker-Strafrecht, Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch (StGB) im Zusammenhang mit der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien sowie der Unterstützung von so genannten „Rebellen“ in Syrien, welche vom Generalbundesanwalt, nach Einschätzung des Rechtsanwaltes aufgearbeitet werden sollten.

Im Schreiben der Strafanzeige, die mittels Fax an die Generalbundesanwaltschaft gesendet wurde, beschreibt der Rechtsanwalt unter anderem auch mögliche Straftatbestände, wie im Beispiel die „verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane gem. § 89 StGB (Strafgesetzbuch), und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, gem. § 89 a StGB“ sowie weitere, mögliche Straftatbestände.

Wegen der Nichtaufnahme der Ermittlungen zu den zuvor zum Teil genannten Tatvorwürfen, die von Bürgerinnen und Bürgern bereits nach alter Rechtslage mehrfach angezeigt worden sind, erstattete der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet auch Strafrecht zählt,  zudem Strafanzeige gegen alle Staatsanwälte beim Generalbundesanwalt, die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren.

Der Rechtsanwalt beschreibt hier in seiner Strafanzeige als möglichen Tatverdacht, eine Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.

Wilfried Schmitz erinnert in seiner Strafanzeige daran, dass § 80 StGB a.F. folgenden Wortlaut hatte (Zitat): „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“, und

Art. 26 Abs. 1 GG hat immer noch folgenden Wortlaut (Zitat): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

In einer öffentlichen Petition bei openpetition.de lädt Rechtanwalt Wilfried Schmitz, Menschen und Leser dazu ein, seine Strafanzeige und strafrechtliche Aufarbeitung der Einsätze der Bundeswehr in Syrien zu unterstützen: https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden

Andreas Klamm

Weiterführende Informationen und Quellen:

  1. Interview mit Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt bei Muslim-Markt.de, http://www.muslimmarkt.de/interview/2018/schmitz.htm
  2. Bericht Watergate.tv, http://www.watergate.tv/2018/03/07/rechtsanwalt-stellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  3. Web-Site von Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt, https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
  4. Vollständiger Text der Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Selfkant, vom 24. Februar 2018, https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2018/02/24-2-18-Anzeige.pdf
  5. Die Propagandaschau, „Entsendung der Bundeswehr muss strafrechtlich aufgearbeitet werden“, https://propagandaschau.wordpress.com/2018/03/03/petition-entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden/#more-38408
  6. Petition bei openpetition.de, https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden
  7. News For Friends, “Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung, http://news-for-friends.de/rechtsanwalt-stellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung/

Artikel im PDF-Format:

Bundeswehr_in_Syrien_20181

Link zur PDF:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/03/bundeswehr_in_syrien_201811.pdf

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