Im Todesfall einer zweiten Soldatin auf der Gorch Fock kamen allerdings die ersten Zweifel auf. Postwendend wurden seitens des Verteidigungsministeriums Maßnahmen ergriffen. Viele Menschen haben sich in Bezug auf bereits 4 tödlich verunglückte männliche Soldaten in der Vergangenheit gefragt, wieso vorher seitens des Ministeriums nichts passiert ist.
Für mich persönlich ergibt sich daraus die Frage, ob erst weibliche Soldaten tot aus Afghanistan nach Hause kommen müssen, bevor die Bundesregierung sich dazu entschließen kann, unsere Armee zurück zu ziehen. Ich vermute allerdings, auch gefallene Soldatinnen werden an diesen Zustand nichts ändern. Andererseits ist nun mal bekannt, dass es in Männer dominierenden Berufen mehr tödliche Unfälle gibt, als in von Frauen bevorzugten Jobs, die eher in Kaffeeautomatenreichweite liegen.
Auch das Institut für Staatspolitik hat sich darüber Gedanken gemacht und die Junge Freiheit hat sich diesem Thema gewidmet.
Geschlecht vor Leistung
[..]Die näherliegende Frage, ob Frauen für den Dienst an Bord oder überhaupt für den Militärdienst geeignet seien, schien für die Öffentlichkeit keine Rolle zu spielen –
Das stimmt so nicht ganz. Zum einen hat sich auf Welt Online eine Frau zu diesem Thema Gedanken gemacht und zum anderen erschien auf Spiegel Online ein entsprechender Bericht von Jan Fleischhauer. Dazu habe ich ebenfalls einen Beitrag Gleichstellungsbeauftragte für die Gorch Fock? geschrieben, der beide Links enthält.
- offenbar wird die Frau als selbstverständlicher Teil der Bundeswehr hingenommen. Nicht so beim Institut für Staatspolitik in Schnellroda. In dessen 17. Heft der Wissenschaftlichen Reihe geht die Arbeitsgruppe „Krieg und Krise“ eben dieser Frage über den „ideologisch begründeten Einsatz von Frauen in den Streitkräften und seinen Konsequenzen“ nach.
Persönlich glaube ich nicht, das Frauen bei der Bundeswehr von der Allgemeinheit als selbstverständlich wahr genommen werden.
[..]Besonders griffig erscheint hier der Vergleich zum Sport: Niemand fordere, daß Frauen und Männer beim Rugby, beim Ringen oder in einem Boxkampf gleichberechtigt gegeneinander antreten. Aber ausgerechnet im Kriegsdienst sollen Frauen den Männern körperlich gewachsen sein.
Das dem nicht so ist, wissen die meisten Menschen in diesem Land. Ein Video mit dem Titel “Frauen beim Militär: Sportfest der Offiziersschule des Heeres in Dresden” zeigt in erschreckender Art und Weise, wie die Realität bei der Bundeswehr aussieht. Auf Youtube wurde dieses Video bereits entfernt, auf WikiMANNia ist dieses unter “Frauen bei der Bundeswehr” eingestellt, Link siehe unten.
[..]Zudem müssen Frauen deutlich niedrigere Standards erfüllen, um ihre Fitneß in jährlichen Sportprüfungen nachzuweisen. Sie haben zum Beispiel mehr als 18 Minuten Zeit, um eine Strecke von 3.000 Metern zu absolvieren,
während Männer denselben Weg in 13 Minuten zurücklegen müssen. Ungeachtet der Tatsache, daß die Einsatzbedingungen auf Männer und Frauen im gleichen Ausmaß wirken, gelten ähnlich krasse Unterschiede für weitere Bereiche der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Das sind in der Tat belegte Fakten. Ich weiß natürlich nicht, was der Bericht des Instituts für Staatspolitik alles enthält, aber auf etwas wirklich eklatantes hat selbst die Junge Freiheit nicht hingewiesen und das ist das “Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (SGleiG)”.
§ 1 Ziel des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. [...] Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über den letzten Satz glatt lachen. Sollte die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte durch Frauen tatsächlich nicht beeinträchtigt sein, dann muss man sich doch unweigerlich die Frage stellen, wieso das (SGleiG) im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht angewendet werden darf?
§ 3 Geltungsbereich
(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.
Wenn medial immer wieder darauf hingewiesen wird, wieviel besser Frauen doch sind, dann verwundert es in der Tat, wieso im Spannungs- und Verteidigungsfall diese dem allgemeinen Wehrpflichtgesetz nicht unterliegen.
Hinter vorgehaltener Hand wird dieser Umstand auch in den deutschen Streitkräften thematisiert. Vermutlich verhindern Bequemlichkeit oder Gründe des Laufbahnrechts, daß öffentlich wahrnehmbare Stellen der Bundeswehr sich ehrlich zu diesen offensichtlichen Unzweckmäßigkeiten äußern. Denn es ist aufwendig, Argumente zum Thema zu sammeln, die über den Allgemeinplatz und den gesunden Menschenverstand hinausgehen.
Natürlich spielen die beschriebenen Gründe ein Rolle, aber wer will sich schon gerne mit dem Gesetzgeber und noch schlimmer, sämtlichen Frauenverbänden anlegen?
Hier liegt die wesentliche Leistung dieser Studie. Aufgrund ihrer Akribie und hohen Belegdichte ist dem Ergebnis der Untersuchung schwer zu widersprechen: Frauen sind nicht für den Militärdienst geeignet. Die Autoren sehen nur eine „einzige Alternative zu dieser Fehlentwicklung“, nämlich „daß persönliche Fähigkeit und Verdienst wieder die ausschließlichen Qualifikationskriterien werden“.
Diese Position gegen politischen Druck durchsetzen zu können, hält das Institut jedoch für unwahrscheinlich. Vermutlich werden sie auch hierin solange recht behalten, bis genügend Soldaten, weiblich und männlich, aufgrund dieser Unzweckmäßigkeit verunglückt oder gefallen sind. Junge Freiheit
Auf einer weiteren Seite der Bundeswehr fand ich dann noch folgendes:
Freiwilliger Wehrdienst FWD
Durch die Entscheidung über die Aussetzung der Wehrpflicht wird in Deutschland niemand mehr gegen seinen Willen zu einem Pflichtdienst einberufen. Bundeswehr
Zwar wurde ein Hinweis eingestellt, das sämtliche Informationen auf der angegebenen Seite nur gelten, wenn das entsprechende Gesetz verabschiedet wurde. Allerdings hat man vergessen darauf hinzuweisen, das der §12a des Grundgesetzes jederzeit aktiviert werden kann. Man sollte gerade jene Frauen in Politik und Medien, die für die Beibehaltung des Zwangsdienstes Wehrpflicht sind befragen, ob auch sie bereit sind, ihre Autonomie aufzugeben, um irgendetwas gegen ihren Willen zu dulden.
WikiMANNia: Frauen in der Bundeswehr • Bundeswehr • Zwangsdienst
Link des verunglückten Panzers zum Originalbild: Lustich.de