Bundesversicherungsamt beanstandet die Bearbeitungsweise der Knappschaft in Bezug auf die Versorgung mit orthopädischen Schuhen

Bundesversicherungsamt beanstandet die Bearbeitungsweise der Knappschaft in Bezug auf die Versorgung mit orthopädischen Schuhen

© Gerd Altmann / AllSilhouettes.com / pixelio.de

Über die eigenartige Praxis der Knappschaft Bahn See bei der Ersatzbeschaffung von Schuhen und die diversen Massnahmen dagegen, die insbesondere mit Unterstützung der Landesinnung für Orthopädieschuhtechnik Thüringen unternommen worden sind, habe ich ja schon umfänglich berichtet. Sie finden die Einzelheiten unter anderem in den folgenden Blogeinträgen:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: Versorgung mit orthopädischen Schuhen schon dann, wenn die Schuhe abgenutzt sind « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes.

Bundesversicherungsamt: Es bestehen keine starren Mindestgebrauchzeiten für eine Ersatzbeschaffung « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes.

Knappschaft Bahn See: Wie schwer ist es, eine eindeutige Stellungnahme zur Ersatzbeschaffung abzugeben? « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes.

Nun beanstandet also auch das Bundesversicherungsamt das Verhalten der Knappschaft massiv und weist auch schon mal „dezent“ darauf hin, dass man auf eine Änderung der Praxis der Knappschaft – und damit auf eine Rückkehr zu rechtmässigem Verhalten – achten wird.Die Einzelheiten des Schreibens knapp zusammen gefasst:
  • Eine ärztliche Verordnung belegt grundsätzlich die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung.
  • Bei Zweifeln an der Notwendigkeit hat die Krankenkasse weitere Ermittlungen anzustellen, zB. durch den medizinischen Dienst.
  • Die Verordnung einer Ersatzbeschaffung ist eine Einzelfallentscheidung.
  • Das Hilfsmittelverzeichnis und die darin enthaltene 2-Jahres-Frist ist eine unverbindliche Auslegungsregel, aus der sich keine starren Mindestgebrauchszeiten herleiten lassen.
Nun, dann hoffen wir mal, dass die Knappschaft Bahn See jetzt endlich ihre rechtswidrige Praxis beendet und sich an die klaren und sicherlich auch für die zuständigen Krankenkassenmitarbeiter leicht verständlichen Ausführungen des Bundesversicherungsamtes hält; wir werden es weiterhin streng im Auge behalten.

Photo: www.pixelio.de

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