Bundesverfassungsgerichtshof “bittet” um ESM-Pause

Von Julius Hensel

von John Schacher

Die in allen greifbaren Medien geradezu mit Donnerhall geäusserte “Bitte” des Bundesverfassungsgerichtshofes wirkt nur im ersten Moment wie ein wirkungsvoll funktionierender Regelmechanismus unseres Staatswesens. Einfacher gesagt, eine Maschine mit so hoher Geräuschentwicklung hat gewöhnlich einen gravierenden Defekt und ein Totalschaden bahnt sich an.

Genauso erscheint die Internetseite www.bundespräsident.de ein wenig zu plakativ im Feigenblattdesign!

Die Presseerklärung von Regierungssprecher Seibert:

“BK Merkel habe nie mit BP Gauck über die Frage und den Zeitpunkt der Ausfertigung der Gesetze zum ESM und zum Fiskalpakt gesprochen. Anderslautende Behauptungen entsprächen nicht den Tatsachen…”

tut ein ihres und ist weitgehend unglaubwürdig, da sich die Herrschaften ja beruflich mit eben diesem Thema befassen – und das seit Monaten. Überhaupt bräuchte es diese Erklärung nicht, wenn da nicht irgendwo ein kapitaler Hase im Pfeffer liegen würde. Hatte der Verfassungsschutz hier vielleicht seine Ohren im Spiel? Im Hintergrund läuft hier sicher ganz großes Kino, das ist sicher.

Den obersten Richtern ist jedenfalls für ihre mutige Entscheidung vom denkenden Volk Dankbarkeit zu zollen – und Respekt! Die Verzögerung des ESM in Deutschland kann nun entscheidenden Einfluß auf den in vielen Ländern Europas ebenfalls noch ausstehenden Abstimmungsprozeß ausüben, den ohnehin schon europamüden Trend verstärken und den ESM-Zug vielleicht zum Stillstand und aufs Abstellgleis bringen.

Quellen: RADIO-UTOPIE, FAZ