Besonderer Teil des Strafgesetzbuches – Verbot von Beschneidungen bei Minderjährigen
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Beschneidungen bei Minderjährigen grundsätzlich verboten werden und eine Missachtung dieses Verbots mit einer angemessenen Strafe geahndet wird.
Begründung:
Der Bundestag möge bitte medizinisch notwendige Eingriffe – zum Beispiel bei Vorhautverengung – als Ausnahme zulassen. Des weiteren möge sich der Bundestag für ein europaweites Genitalverstümmelungsverbot einsetzen und auch unfreiwillige im Ausland durchgeführte Beschneidungen verbieten.
Die Verstümmelung des weiblichen Geschlechts ist weitgehend geächtet und wird als Körperverletzung geahndet, die Genitalverstümmelungen bei Männern leider nicht. Aus oft religiösen Gründen werden männliche Kinder in Deutschland. Diese Beschneidung von Jungen stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Kindes dar. So werden die Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche Religionsfreiheit verletzt, denn dieser Eingriff bedeutet einen nicht mehr rückgängig machbaren Verletzung des menschlichen Körpers. Da die Beschneidung des Jungen in einem sehr jungen Alter erfolgt, kann ein Kind nicht frei über seine Beschneidung entscheiden. Weder kann ein Kind die langfristigen körperlichen ästhetischen Folgen erkennen, noch kann es sich aus freien Stücken für eine Beschneidung entscheiden, weil es die Bedeutung des Eingriffs nicht erkennt.
Wenn der Junge volljährig ist und sich aus freien Stücken für eine Beschneidung entscheidet, dann kann er sich dieser Prozedur gerne unterziehen.
Um einen Beschneidungstourismus zu vermeiden, muss für sich ein europaweites Verstümmelungsverbot eingesetzt werden.
Das Kölner Landgericht hat zurecht die Genitalverstümmelung aus religiösem Anlass als Körperverletzung betrachtet. Der Deutsche Bundestag muss nun endgültig Rechtssicherheit schaffen.
Diese Petition ist ausdrücklich nicht antireligiösem Ursprungs. Ziel ist es nicht, Religionen und Angehörige bestimmter Religionen zu kriminalisieren, sondern die Freiheit und Grundrechte jedes einzelnen Jungen zu schützen. Bundestag
In diesem Zusammenhang verlinke ich noch auf eine Karrikatur von Götz Wiedenroth, die den Punkt genau trifft. Götz Wiedenroth
Weitere Kampagne(n) gegen Beschneidungen
Die Giordano-Bruno-Stiftung hat eine Spendenaktion gestartet. Es wird zum einen für Plakate gesammelt und zum anderen für einen Rechtsbeistand.
Kinder sind keine Besitztümer ihrer Eltern, sondern eigenständige Träger von Menschenrechten.
Diese Rechtsauffassung, die sich u.a. in der UN-Kinderrechtskonvention widerspiegelt, hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Trotzdem werden Kinderrechte oft noch ignoriert. Aus diesem Grund plante die Giordano-Bruno-Stiftung eine Kinderrechtskampagne, die ursprünglich 2013 starten sollte. Als sich nach dem Urteil des Landgerichts Köln eine öffentliche Debatte zur Knabenbeschneidung entwickelte, fiel der Entschluss, diese Kampagne vorzuziehen und mit dem Schwerpunktthema „Zwangsbeschneidung“ beginnen zu lassen.
Schließlich geht es bei der Frage nach der Zulässigkeit der Knabenbeschneidung um zentrale Kinderrechte, nämlich um das Selbstbestimmungsrecht sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes, die hier im Konflikt zur Erziehungsgewalt der Eltern stehen. Die Religionsfreiheit, die in der öffentlichen Debatte eine große Rolle spielt, ist demgegenüber nebensächlich, da sich die Religionsfreiheit der Eltern nur auf sie selbst erstreckt – nicht aber auf ihre Kinder, die das Recht haben, ihre eigenen religiös-weltanschaulichen Überzeugungen zu entwickeln, unabhängig davon, was die Eltern glauben. (Auch Kinder haben ein Recht auf Religionsfreiheit!)[..] Pro Kinderrechte
WikiMANNia: Genitalverstümmelung
Presseberichte zum Thema Beschneidung auf der Seite “Pro Kinderrechte“
FemokratieBlog: Petitionen-Briefaktionen gegen Beschneidung
Tags: Beschneidung, Genitalverstümmelung, Jungen, Jungenbenachteiligung