Bundestagsmitglied und Schwarzschwimmer Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen an

Von Aristo
Es ist schon erstaunlich, wie kleinkariert mancher Zeitgenosse sein kann.
Folgendes hat sich zugetragen. Anfang August war der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mit Frau Juliana Ströbele-Gregor im Weinheimer Waidsee schwimmen, an einer Stelle, wo aber Schwimmen verboten ist.
Das kümmert jedoch einen Bundestagsabgeordneten nicht. Die beiden schwammen also so vor sich hin und freuten sich wohl diebisch, das kostenpflichtige Strandbad umgangen zu haben. Plötzlich traf Frau Ströbele etwas am Kopf. Die Ursache war schnell gefunden. Eine Gruppe Jugendliche eines Angelvereins schoßen mit Hilfe einer Schleuder Futterkugeln ins Wasser, um Fische anzulocken. Eine dieser Futterkugeln traf Frau Ströbele am Kopf.
Daraufhin entwendete Herr Ströbele nach den Schilderungen der beteiligten Personen sehr zornig dem Jungen die Futterschleuder und schrie die Kinder.
Herr Ströbele zeigte den Jungen wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffen an. Welch eine Lachnummer. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat jedoch die Ermittlungen eingestellt. Zum einen ist der 13-jährige Strafunmündig und zum anderen konnte kein Vorsatz festgestellt werden.
Die Frau wurde schlicht übersehen und versehentlich getroffen.
Der aufgebrachte Ströbele ließ sich aber nach Angaben der Beteiligten nicht beruhigen. Auf den Hinweis, dass die Frau sich außerhalb des Schwimmbereichs im Wasser aufgehalten habe, soll den Mann noch zorniger gemacht haben. Das täte nichts zur Sache. “Der Mann war außer Rand und Band und völlig uneinsichtig”, so ein Zeuge.
Und solche Leuchten wollen das Volk vertreten. Ströbele ist Jurist. Der Mann ist inzwischen 71 und sollte sein Bundestagsmandat abgeben.
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