Bundestag muss über Hartz-IV-Sanktionen beraten

Inge Hannemann bei der BGE-Demo im September 2013 in Berlin

Inge Hannemann bei der BGE-Demo im September 2013 in Berlin

Die Petition 46483, mit der die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen gefor­dert wird, hat die erste Hürde geschafft: Auf der Petitionsseite des Bundestages haben seit dem 20. November mehr als 50.000 Menschen mit unter­zeich­net. Damit muss sich der Bundestag mit der Petition befas­sen.

In der Petition heißt es:

Der Deutsche Bundestag möge beschlie­ßen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatz­los zu strei­chen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhal­ten.

Auf der Webseite gegen-hartz.de dankt Inge Hannemann bei den Initiativen und Einzelpersonen, die zum Erfolg beige­tra­gen haben-

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