Bundestag erlaubt Polizei das Ausspionieren

Von Nicsbloghaus @_nbh

Der Bundestag beschloss ges­tern eine Ände­rung des Telekommunikationsgesetzes. Unter dem harm­lo­sen Titel “Bestandsdatenauskunft” ver­birgt sich jedoch gesell­schaft­li­cher Sprengstoff. Denn das Gesetz bedeu­tet, dass Polizei und Geheimdienste künf­tig per­sön­li­che Informationen von Mobiltelefonbesitzern abru­fen dür­fen. Und das ganz ohne rich­ter­li­che Anordnung und ohne Anfangsverdacht.

Dabei wer­den neben dem Namen, der Adresse und der Kontoverbindung auch die PIN des Handys, Passwörter von E-Mail-Postfächern und Diensten und dyna­mi­sche IP-Adressen an die Polizei geschickt.

Dieses Gesetz soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht wer­den, dass die erste Version des Gesetzes gekippt hatte. Allerdings gehen Fachleute davon aus, dass auch die ges­tern beschlos­sene Fassung grund­ge­setz­wid­rig sei. Klagen sind bereits ange­kün­digt.

Allerdings muss das Gesetz noch vom Bundesrat bestä­tigt wer­den. Hier hof­fen Kritiker auf Widerstand.

Nach dem aktu­el­len Umkippen der SPD-regier­ten Regierung von NRW im Zusammenhang mit dem sog. “Leistungsschutzrecht” könnte jedoch sogar das in Frage gestellt sein.

Nic