Dabei werden neben dem Namen, der Adresse und der Kontoverbindung auch die PIN des Handys, Passwörter von E-Mail-Postfächern und Diensten und dynamische IP-Adressen an die Polizei geschickt.
Dieses Gesetz soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden, dass die erste Version des Gesetzes gekippt hatte. Allerdings gehen Fachleute davon aus, dass auch die gestern beschlossene Fassung grundgesetzwidrig sei. Klagen sind bereits angekündigt.
Allerdings muss das Gesetz noch vom Bundesrat bestätigt werden. Hier hoffen Kritiker auf Widerstand.
Nach dem aktuellen Umkippen der SPD-regierten Regierung von NRW im Zusammenhang mit dem sog. “Leistungsschutzrecht” könnte jedoch sogar das in Frage gestellt sein.
Nic