Bundestag: 45 Minuten für ein neues Mietrecht

Die Wohnungsfrage beschäftigt mittlerweile auch die Bundespolitik. Der zuständige Minister Ramsauer (CSU) versteht dabei noch immer nicht so recht, worum es eigentlich geht (“Von wegen Wohnungsnot“), der frisch gekürter Kanzlerkandidat Steinbrück (SPD) fordert eine “Renaissance der Sozialen Marktwirtschaft” und “erschwingliche Mietwohnungen”, bleibt aber die konkreten Konzepte und Forderungen schuldig und auch der Bundestag wird am heute (Donnerstag, 13.12.2012) 45 Minuten über die Wohnungsfrage  debattieren um anschließend über eine Reform des Mietrechts zu entscheiden.

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Campact! Online-Kampagne für soziale Wohnungspolitik

Die wachsende Bedeutung von Miet- und Wohnungsfragen spiegelt sich auch in der großen Resonanz der aktuellen Online-Kampagne von campact!. Unter dem Slogan “Wohnen muss bezahlbar sein!” werden Bundesregierung und Ministerpräsidenten zu einer sozialen Wohnungspolitik aufgefordert. Schon am ersten Tag kamen über 40.000 Unterschriften zusammen.

 

Mietrecht im Bundestag

Auf den Webseiten des Bundestages “Bundestag will Änderungen im Mietrecht beschließen” wird für die Plenarsitzung am Donnerstag (13.12.2012) eine skurrile Mischung an Diskussionsthemen angekündigt:

… die Schwerpunkte Mietnomaden, Gentrifizierung und Umlagen für energetische Sanierungsmaßnahmen (werden) auch am Donnerstag, 13. Dezember 2012, wieder im Zentrum einer Plenardebatte stehen. Ab etwa 15.40 Uhr wird der Bundestag 45 Minuten lang über die Gesetzesinitiative (des Mietrechtsänderungsgesetzes) in zweiter und dritter Lesung beraten.

So sehr mich die erstmalige Ankündigung einer Gentrification-Debatte im Bundestag erfreut, lässt die angekündigte Sitzung lässt wenig Gutes erwarten. Insbesondere der zur Abstimmung vorliegende  Gesetzentwurf 17/10485 hat es in sich. Beschlossen werden sollen unter anderem:

  • eine Neuregelung der Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (insbesondere bei “energetischen Modernisierungen” sollen künftig ohne Zustimmung der Mieter/innen durchsetzbar sein)
  • Einschränkungen von Mietminderungsmöglichgkeiten bei “energetischen Modernisierungen”
  • Regelungen um “Räumungsverfahren effizienter und kostengünstiger” zu gestalten
  • eine Ausweitung der Kündigungsgründe auf den Zahlungsverzug von Mietkautionen

Zwei Anträge von den Grünen (“Klimafreundlich und sozial wohnen“) und der Linkspartei (“Wohnen muss bezahlbar bleiben“) fordern hingegen Beschränkungen der Modernisierungsumlagen und Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Neuvermietungen.

Zwei Initiativen für eine soziale Mietpolitik

Angesichts der Bedeutung des Mietrechts für die Wohnungsversorgung und die steigenden Mieten bieten die zu erwartenden Beiträge zu Mietnomaden und den Sorgen der Eigentümer bei energetischen Sanierungen nur wenig Grund zur Hoffnung. Wie eine soziale Mietrechtsreform aussehen könnten, haben 10 Alternative Mietervereine in einem gemeinsamen Forderungskatalog zusammengefasst “Neues Mietrecht, jetzt aber richtig“. Die Forderungen betreffen verschiedenen Bereiche des Mietrechts:

  1. Wegfall der Mieterhöhung durch Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)
  2. Begrenzung der Neuvermietungsmieten auf 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete
  3. Beschränkung der Möglichkeiten ordentlicher Kündigung durch den Vermieter
  4. Beschränkung von Mieterhöhungen auf maximal 15% in vier Jahren
  5. Die tatsächliche Wohnfläche ist ausschlaggebend für die Miethöhe.
  6. Belege für Heiz- und Betriebskostenabrechnungen müssen Mieter/innen auf Anfrage als Kopie zugesandt werden.
  7. Eine Miete von mehr als 20% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gilt als ordnungswidrige Mietpreisüberhöhung.

Über die mietgesetzlichen Forderungen der Mieterorganisationen hinaus geht die aktuelle Online-Kampagne von campact! “Wohnen muss bezahlbar sein!” – neben einer Mietrechtsreform werden hier auch neue Förderprogramme für den “Erhalt, Rückkauf und Neubau von Sozialwohnungen” gefordert. Bundesbauminister Ramsauer und die Ministerpräsidenten der Länder werden zum wohnungspolitischen Handeln aufgerufen:

Begrenzen Sie Mietsteigerungen per Gesetz! Neu vereinbarte Mieten sollen maximal 10 Prozent über der Vergleichsmiete der letzten zehn Jahre liegen dürfen, bestehende Mieten um maximal 15 Prozent in vier Jahren steigen.

Investieren Sie in bezahlbaren Wohnraum! Es müssen weit mehr öffentliche Mittel in den Erhalt, Rückkauf und Neubau von Sozialwohnungen fließen.

Dem ist wenig hinzuzufügen. Also: Mitmachen, unterschreiben und am besten auch lokal aktiv werden!

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