Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützt schwangere Frauen in schwierigen Lebenslagen
Vor gut 30 Jahren wurde die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ gegründet. Ziel dieser Stiftung ist es, schwangeren Frauen in schwierigen Lebenslagen zu helfen, die Schwangerschaft aufrechtzuerhalten. Die Hilfe umfasst Beratung und finanzielle Unterstützung. Schwangere haben so einen Anspruch auf bestimmte Kostenübernahmen, wenn andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Voraussetzung für eine Unterstützung der Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Dazu werden seit 1984 ergänzende finanzielle Hilfen an Schwangere in Notsituationen vergeben. Die Unterstützung wird je nach Bedarf individuell geregelt, wenn beispielsweise Kosten durch die Wohnung und Einrichtung oder sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft entstehen. Die Höhe und Dauer der Förderung ist von den individuellen Umständen abhängig. Frauen, die Hilfe wegen ihrer Schwangerschaft benötigen, sollten sich direkt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort wenden. Anträge auf eine Förderung aus Stiftungsmitteln können nur persönlich in den lokalen Beratungsstellen gestellt werden (nicht schriftlich oder per E-Mail).
Für schwangere Frauen in Notlagen werden vom Bundeshaushalt jährlich mindestens 92 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe verschiedener Leistungen werden bereits bis zu 130.000 Schwangere jährlich gefördert; somit erhält etwa jede fünfte Schwangere in Deutschland Unterstützung. Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ möchte Frauen während der Schwangerschaft mehr Rückhalt vermitteln, damit sie in dieser aufregenden Zeit trotz Sorgen etwas unbeschwerter und optimistischer in die Zukunft blicken können.
Neue Informationsbroschüren
Um alle beteiligten Akteure mit aktuellen relevanten Informationen zu versorgen, hat die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ihre Informationsbroschüren überarbeitet und in diesem Sommer neu veröffentlicht. Einerseits sollen hierbei die Bedürfnisse von Frauenärztinnen und Frauenärzten beachtet werden – andererseits die Anliegen von Hebammen und natürlich auch die Interessen der Schwangeren. In den Broschüren sind die Informationen über die Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sowie über die Beratungstätigkeit der Schwangerschaftsberatungsstellen präzise zusammengefasst.
Es wird darüber informiert, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um Unterstützung zu erhalten. Zudem, wie man Beratungsstellen in der Nähe findet und welche weiteren staatlichen Fördermaßnahmen es gibt.
Angebot der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ kostenfrei und mehrsprachig verfügbar
Die Informationsbroschüren werden nun auch in verschiedenen Sprachen wie Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch angeboten. Außerdem wurde eine besondere Version für Schwangere mit Lese- oder Lernschwäche bzw. geringen Deutschkenntnissen entwickelt. Dafür gibt es nun das Magazin „Ich bin schwanger!“ in leichter Sprache. Alle Broschüren können über ein Kontaktformular bei der Stiftung bestellt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Patientinnenmagazine auf der Internetseite der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ kostenfrei herunterzuladen und auf Wunsch auszudrucken.
Autor: Martin Robeck
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