Bundessozialgericht: kein Hund bei Hartz IV

Bundessozialgericht: kein Hund bei Hartz IV

Das Bundessozialgericht spricht: kein Hund bei Hartz IV

Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 08.02.2017, Az. 14 AS 10/16 R, lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen: ALG II Bezieher haben kein Recht auf einen Hund als Haustier. Geklagt hatte eine Erwerbstätige, deren geringes Einkommen mit ALG II aufgestockt werden muss und welche die Beiträge zur landesgesetzlich vorgeschriebenen Hundehaftpflichtversicherung gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II von ihrem Einkommen absetzen wollte.

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