Bundesregierung sieht keinen Bedarf für neue Gesetze gegen Genitalverstümmelungen

Nach Angaben der Organisation Terre de Femme sind in Deutschland rund 18.000 bis 20.000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen, auch die Bundesärztekammer geht von 18.000 Fällen aus. Dennoch sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf für eine neue gesetzliche Regelung. In einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hieß es, Genitalverstümmelungen seien bereits jetzt eine vorsätzliche oder gefährliche Körperverletzung mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug. Unter Umständen liege auch eine Mißhandlung von Schutzbefohlenen, bzw. eine gefährliche Körperverletzung vor.

Wie viele Frauen in Deutschland betroffen sind, Bundesregierung sieht keinen Bedarf für neue Gesetze gegen Genitalverstümmelungenweiß die Bundesregierung offiziell nicht. Sie verfüge über keine "eigenen gesicherten empirischen Erkenntnisse bzw. Daten", heißt es in der Antwort. Allerdings wird mit Verweis auf Daten der Organisation Plan International angegeben, daß vermutlich bei "mindestens" 30 Prozent der in Hamburg lebenden Afrikanerinnen Genitalverstümmelung stattfand.

Genitalverstümmelungen sind vor allem im nördlichen und westlichen Afrika weit verbreitet, teilweise allgemein üblich. Darunter werden nach Angaben der Wikipedia "Praktiken bezeichnet, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt beziehungsweise beschädigt werden". Die Bundesärztekammer sieht dabei langfristige psychische Folgen, etwa Angst, Depressionen und chronische Reizbarkeit. Hinzu kommen unterschiedliche körperlichen Folgen und Konsequenzen für den allgemeinen Gesundheitszustand der Betroffenen. Der Ursprung der Verstümmelungen ist unbekannt.

via Bundesregierung sieht keinen Bedarf für neue Gesetze gegen Genitalverstümmelungen.


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