Bundesregierung missachtet Urteil des BVerfG zur Verschuldens- bzw. Haftungsgrenze

Erstellt am 2. April 2012 von Eckhardschulze

Das BVerfG hatte in seinem Urteil

Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011, 2 BvR 987/10, 2 BVR 1485/10

durchaus verfassungsrechtliche Grenzen aufgezeigt, die Prof. Dr. Martin Nettesheim, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen, wie folgt umschreibt:

…Der Bundestag dürfe, so das Gericht, sich nicht “finanzwirksamen Mechanismen ausliefern, die zu … nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne vorherige konstitutive Zustimmung führen können.” 42 Die verfassungsrechtliche Grenze scheint danach erst dort zu verorten zu sein, wo es zu einer “nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastung” kommt und keine vorherige konstitutive Zustimmung vorliegt. Auf der anderen Seite spielt die Überschaubarkeit dann bei der Frage, ob absolute Grenzen demokratisch verantwortbarer Zukunftsbelastungen überschritten werden, 43 dann doch wieder hinein.

(Fettschrift = Hervorhebung durch den Autor dieses Artikels)

[42 Urteil vom 7.09.2011, Rn. 125 S. 2; 43 Rn. 131 S. 1]

Quelle: EuR-Heft 6 – 2011, S. 765 ff.

Ein Richter des Zweiten Senats hatte wenige Tage nach der Urteilsverkündung die “Grenze der Zukunftsbelastung” mit der Höhe des “Bundeshaushaltes” angegeben.

Die Taugenichtse der UNION und FDP, vor allem auch die Bundesregierung, voran Bundeskanzlerin und Bundesfinanzminister, haben bis heute dem Parlament nicht dargelegt, wo sie die GRENZE DER BELASTBARKEIT sehen.

Dr. Jahnke hat auf seiner Homepage die bisher bekannten Belastungen zusammengestellt:

Für Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Änderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung im Bundestag wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde.

 

Die Zahlen sind bereits jetzt erschreckend; UNION und FDP wollen offenbar Deutschland über diesen Weg in den “EU-Einheitsstaat” hineinzwingen und die Reste der Demokratie in Deutschland beseitigen; eine Art Staatsstreich der Alt-Parteien. Bis heute hat sich die Bundesregierung geweigert, eine “Belastungsgrenze” vorzugeben; sie geht bereits jetzt weit über das hinaus, was sich ein “Bundesverfassungsrichter” bisher überhaupt vorstellen konnte!

Aktuell versucht die Bundesregierung die Rechte der Abgeordneten, damit mittelbar die Rechte des Souveräns, massiv einzuschränken.

RADIO UTOPIE bzw. der Autor Michael Neun schreibt dazu folgendes:

Für Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Änderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung im Bundestag wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde. Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle über das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der “Führung” der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die Gesetzentwürfe zu den “Beteiligungsrechten” des Bundestages am “Europäischen Stabilisierungsmechanismus” ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten müssen.

Laut der “Süddeutschen” macht Parlamentspräsident Norbert Lammert daraufhin dem Ausschuss und seinen hochrangigen Parteifunktionären klar, daß er die geplanten Einschränkungen des Rederechts von Abgeordneten im Parlament nicht hinnehmen will.

Die Rechtsbrüche der Bundesregierung sind inzwischen Legion.

Nur der Wähler hat es (noch) in der Hand, die Reste der Demokratie zu verteidigen und die neoliberale UNION und FDP aus den Landtagen und dem Bundestag aus der Regierungsverantwortung zu wählen.

In NRW und in Schleswig-Holstein sollten deutliche Signale gesetzt werden. Die “ideologische Steigbügelhalterin” des neoliberalen Wahnwitzes, die FDP, sollte aus den Landtagen gejagt werden, wie im Saarland. Die Idiotie von Privat vor Staat zerschlägt beispielsweise derzeit die Landesbanken und die Sparkassen (über die EU), die im Vergleich zu Privatbanken (z.B. Spekulation gegen den Tod einer ausgesuchten Gruppe von Privatpersonen, Spekulation gegen Nahrungsmittel) geradezu als “seriös” gelten und die Finanzierung des Mittelstandes fast alleine sichern.

Die FDP versucht mit ihrem letzten “neoliberalen Aufgebot”, Christian Lindner, mit Unterstützung der “staatstragenden” Mainstream-Medien in NRW, im Landtag zu verbleiben. Es geht dabei in Wirklichkeit um die nächste Bundestagswahl, weil neokonservative Kreise in der CDU, die sich jetzt gegen das “Elterngeld” vehement aussprechen, unbedingt die Koalition mit der FDP aufrechterhalten wollen.

Die oben gezeigte Grafik macht deutlich, dass es um die Demokratie in Deutschland und Europa schlecht bestellt ist. Wir brauchen einen demokratischen Neuanfang, in Deutschland und in Europa.

Deshalb gilt nach wie vor:

Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.

Wählt die UNION und die FDP aus der Regierungsverantwortung heraus.

Unterstützt die Parteien, die die Reste der Demokratie verteidigen wollen; die Alt-Parteien wollen augenscheinlich die Reste der Demokratie beseitigen und den EU-Einheitsstaat ohne Volksabstimmung und neue Verfassung durchsetzen. Es droht eine Art EU-Diktatur.

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