Bundesregierung läutet Ende des verlässlichen Ausbaus Erneuerbarer Energien ein

Mit der Einführung einer optionalen Marktprämie für Erneuerbare Energien ab 2012 und nun im Hauruckverfahren sogar einer obligatorischen Marktprämie für große Biomasseanlagen ab 2014 läutet die Bundesregierung das Ende des verlässlichen Ausbaus der Erneuerbaren Energien ein.„Durch die eine Variante wird der Einspeisevorrang quasi abgekauft, durch die andere wird er gesetzlich abgeschafft. In Verbindung mit der Abkehr von verlässlichen Mindestvergütungssätzen setzt dies die für die Energiewende benötigten Investitionen aufs Spiel“, kritisiert der Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Björn Klusmann das am Montag von Bundesumweltminister Röttgen vorgestellte Vorhaben. Auch werde mit diesen Instrumenten weiterhin keine bedarfsgerechte Einspeisung von Erneuerbaren Energien ins Stromnetz gefördert. Während Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag in der selben Pressekonferenz noch einmal auf die Notwendigkeit hinwies, unterschiedliche Erneuerbare Energien in Zukunft optimal zu kombinieren, hat das Bundesumweltministerium die für die Einführung Regenerativer Kombikraftwerke notwendigen Anreizsysteme bis heute nicht in den Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aufgenommen.

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag von 2009 noch die feste Absicht bekundet, einen solchen Stetigkeitsbonus einführen zu wollen. Mittlerweile findet sich dieser für die Systemintegration der Erneuerbaren Energien zentrale Aspekt nur noch teilweise in Verordnungsermächtigungen wieder, bei deren Umsetzung nicht einmal der Deutsche Bundestag befasst würde.

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