Bundesrat will Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung erweitern
Berlin. 3. Mai 2013. (red). Die Länder möchten den strafrechtlichen Tatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfen. In ihrer heutigen Sitzung beschlossen sie daher einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Die bisherige Fassung des Strafrechts sichere die zu schützenden Rechtsgüter nur eingeschränkt. Der Anwendungsbereich der Norm beschränke sich nach jetzt geltender Rechtslage auf den Stimmenkauf bzw. -verkauf im Hinblick auf künftige Wahlen und Abstimmungen in parlamentarischen Gremien. Damit sei zum Beispiel die nachträgliche Gewährung bzw. Annahme eines Vorteils für ein bestimmtes Verhalten eines Mandatsträgers derzeit nicht strafbar. Das Strafrecht sei daher entsprechend zu erweitern, so der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber.