Der Bundesrat der Schweiz hat am 4. Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 mit Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft.
In einer ersten Etappe werden Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz
Der Vollzug obliegt dem Büro für Konsumentenfragen. Ab Anfang Oktober wird auf der Internetseite www.konsum.admin.ch eine Datenbank aufgeschaltet, die es ermöglichen wird, sowohl den wissenschaftlichen Namen als auch den für die Deklaration nötigen Handelsnamen der Holzart zu ermitteln. Zudem werden die Verbreitungsgebiete der Holzarten aufgeführt und es wird angegeben, ob die Holzart zu den unter dem Artenschutzübereinkommen (SR 0.453) geschützten Arten gehört.
Das Parlament hat den Bundesrat im September 2007 mit der Motion 06.3415 ,Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte" beauftragt, die heute verabschiedete Vorlage auszuarbeiten.