Der Bundesrat der Schweiz hat am 4. Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 mit Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft.
In einer ersten Etappe werden Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart relativ leicht ermittelt werden können, einer Deklarationspflicht unterstellt. Die Ausdehnung der Deklarationspflicht auf weitere Holzprodukte soll in einer späteren Etappe geprüft werden, wenn Klarheit über den Inhalt der künftigen EU-Regelung betreffend Holz und Holzprodukte besteht, deren Umsetzung frühestens 2013 zu erwarten ist. Zur administrativen Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen ist vorgesehen, dass bei Kleinserien eine pauschale Deklaration der Herkunft genügt.
Der Vollzug obliegt dem Büro für Konsumentenfragen. Ab Anfang Oktober wird auf der Internetseite www.konsum.admin.ch eine Datenbank aufgeschaltet, die es ermöglichen wird, sowohl den wissenschaftlichen Namen als auch den für die Deklaration nötigen Handelsnamen der Holzart zu ermitteln. Zudem werden die Verbreitungsgebiete der Holzarten aufgeführt und es wird angegeben, ob die Holzart zu den unter dem Artenschutzübereinkommen (SR 0.453) geschützten Arten gehört.
Das Parlament hat den Bundesrat im September 2007 mit der Motion 06.3415 ,Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte" beauftragt, die heute verabschiedete Vorlage auszuarbeiten.