Das Kreditgeschäft von BP Wulff ist mehr als nur anrüchig. Es nährt das Gefühl, welches viele in unserem Land haben, dass Verfehlungen mit zweierlei Maß gemessen werden.
Da nimmt MP Wulff ein Privatdarlehen von der Frau eines mit ihm befreundeten Unternehmers über 500.000 Euro auf. Die Verhandlungen darüber, hat angeblich der Unternehmer selber mit Wulff geführt. Als Zinssatz sollen 4 % vereinbart worden sein. Zu jener Zeit lag aber der übliche Zins bei 5,5 %.
Statt 27.500 Euro an Zinsen zu bezahlen, waren es nur 20.000 Euro. Ein Vorteil von 7.500 Euro pro Jahr also. Dies ist aber laut Ministergesetz verboten. Ein klarer Rechtsbruch.
Die Anfrage im Landtag, ob MP Wulff eine geschäftliche Beziehung mit dem Unternehmer unterhält, hat dieser verneint. Hier sind erhebliche Zweifel angebracht. Sollte der Unternehmer, wenn auch nur als Vermittler des Darlehens aufgetreten sein, ist dies ohne Zweifel als Geschäftskontakt zu werten. Wulff hat also gelogen, bewußt oder unbewußt, ist in diesem Zusammenhang unwesentlich.
Betrachtet man den Fall Emely, in dem einer langjährigen Kassiererin wegen eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eine Verdachtskündigung ausgesprochen wurde, so entwickelt sich das Gefühl, das in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen wird, zur Gewißheit.
Wulff müßte nun strafrechtliche Ermittlungen wegen Vorteilsnahme fürchten und vom Amt zurück treten.
Newsletter abonnieren:
Ab sofort sind weiter unten wieder Kommentare ohne Anmeldung möglich.
Vote
Da nimmt MP Wulff ein Privatdarlehen von der Frau eines mit ihm befreundeten Unternehmers über 500.000 Euro auf. Die Verhandlungen darüber, hat angeblich der Unternehmer selber mit Wulff geführt. Als Zinssatz sollen 4 % vereinbart worden sein. Zu jener Zeit lag aber der übliche Zins bei 5,5 %.
Statt 27.500 Euro an Zinsen zu bezahlen, waren es nur 20.000 Euro. Ein Vorteil von 7.500 Euro pro Jahr also. Dies ist aber laut Ministergesetz verboten. Ein klarer Rechtsbruch.
Die Anfrage im Landtag, ob MP Wulff eine geschäftliche Beziehung mit dem Unternehmer unterhält, hat dieser verneint. Hier sind erhebliche Zweifel angebracht. Sollte der Unternehmer, wenn auch nur als Vermittler des Darlehens aufgetreten sein, ist dies ohne Zweifel als Geschäftskontakt zu werten. Wulff hat also gelogen, bewußt oder unbewußt, ist in diesem Zusammenhang unwesentlich.
Betrachtet man den Fall Emely, in dem einer langjährigen Kassiererin wegen eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eine Verdachtskündigung ausgesprochen wurde, so entwickelt sich das Gefühl, das in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen wird, zur Gewißheit.
Wulff müßte nun strafrechtliche Ermittlungen wegen Vorteilsnahme fürchten und vom Amt zurück treten.
Newsletter abonnieren:
Ab sofort sind weiter unten wieder Kommentare ohne Anmeldung möglich.
Vote