Die Vorgaben für Warteschleifen seien ebenfalls verletzt worden. „Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen“, unterstrich der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zu diesem Anlass.
Der Betreiber der Nummer, die First Telekom, ist nun angehalten, die 11830 abzuschalten und darf auch kein Geld mehr von Kunden verlangen, denen durch die Rufnummer Kosten entstanden sind.
Über die 11830 konnten sich Anrufer Telefonnummern heraussuchen oder sich direkt weiterverbinden lassen. Die Bundesnetzagentur ist in dem Fall nach eigenen Angaben durch Beschwerden der geprellten Verbrauchern auf die Verstöße durch die First Telekom aufmerksam geworden.