Bundesfinanzministerium – Wenn Nullen sich verrechnen

War es Absicht oder Versehen, dass die deutsche Übersetzung des spanischen Antrags auf Finanzhilfe nur ein Tausendstel des tatsächlichen Betrages aufführt?

Bundesfinanzministerium – Wenn Nullen sich verrechnen

Der Nullen sechs hat die Million, mit neun glänzt die Milliarde schon

Der von Spanien beantragte ESFS- Kredit beläuft sich auf eine Summe von 100 Milliarden Euro. Für den 19. Juli wurde daher eine Sondersitzung anberaumt, die dazu notwendigen Unterlagen lagen als ‘Memorandum of Understanding’ (MoU) jedoch nur in Englisch vor. Da bekannt war, wie es um die Englischkenntnisse unserer Abgeordneten bestellt ist, wurde der Vertragsentwurf der Spanier, gekennzeichnet als ‘Verschlusssache (VS) – Nur für den Dienstgebrauch’, ins Deutsche übersetzt. Wort für Wort bis auf die wichtigste Passage des Textes, vermerkt unter der Ziffer 32. Dort wurden aus den 100 Milliarden auf einmal 100 Millionen. Der Fehlbetrag lag somit bei 99.900.000.000 Euro. Einer ehemaligen Tageszeitung liegt die Textpassage trotz aller Geheimhaltung vor. Da bereits die Nennung ihres Namens von deren Anwälten als Urheberrechtsverstoß verfolgt wurde, bleibt das Blatt hier namenlos. Die Textpassage jedenfalls lautet: “Spanien würde ein EFSF-Darlehen über einen Gesamtbetrag von bis zu ca. 100 Mio. EUR benötigen, das einen geschätzten Kapitalbedarf zuzüglich einer zusätzlichen Sicherheitsmarge abdeckt.”

Mias zu Mios

Da für die Sondersitzung volle Präsenz angeordnet wurde, sind viele unserer 620 Abgeordneten dazu gezwungen, ihren Sommerurlaub zu unterbrechen. Insgesamt werden für die zusätzlich entstehenden Reisekosten unserer Parlamentarier 500.000 Euro veranschlagt. Wodurch der ‘Irrtum’ aufflog ist nicht bekannt – oder handelt es sich vielmehr um einen Schwindel? Vor der Ausgabe der Falschübersetzung hatten sich die Abgeordneten nämlich noch schnell ein Hintertürchen aufgestoßen. Dieses befindet sich beim zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter von der CDU. Dessen Büro hatte zuvor verkündet: „In der Kürze der Zeit war eine Überprüfung der Übersetzung nicht möglich. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine ungeprüfte Arbeitsübersetzung handelt.“ Außerdem, so ließ man folgen, diene die Verteilung lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, während von einer Weiterleitung an externe Stellen sei abzusehen sei. Hony soit qui mal y pense – Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Quellennachweis:

In einer heilen Welt dürfte ich den Namen nennen



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