Bundesärztekammer distanziert sich vom Bund katholischer Ärzte

Der Bund katholischer Ärzte veröffentlichte auf seiner Homepage Forderungen wie mit homosexuellen Menschen umgegangen werden sollte. Die zwei Kernforderungen sind Schwulen und Lesben Therapien für ihre „krankhafte, psychiatrische Neigung“ anzubieten und Homosexualität als „Krankheit“ einzustufen, was nach Ansicht der katholischen Mediziner derzeit aus „ideologischen Gründen“ nicht geschehe. Neu ist die angeblich wissenschaftliche Begründung dieser Forderungen durch Epigenetik, so soll „chromosomialer Belastung durch vorausgegangene sexuelle Infektionskrankheiten der Ahnen“ eine Ursache für Homosexualität sein. Doch nicht nur bei der Diagnose von „Krankheiten“ verlassen sich die katholischen Ärzte auf pseudowissenschaftliche Erkenntnisse, auch bei den Behandlungsvorschlägen geht man neben einer „Psychotherapie“ mit „klassischer Homöopathie“ und „Religiösen, geistlichen Hilfen“ irrational in die Vollen. Wenn sich Schwule oder Lesben nicht gleich therapieren lassen wollen, so sieht der BKAE auch Selbsthilfegruppen als probates Mittel an um „aus dem Strudel der Homosexualität“ zu entkommen. [Quelle]

Zur Antwort der Bundesärztekammer zur vermeintlichen Heilbarkeit zur Homosexualität erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

Vor Scharlatanen, die suggerieren, Homosexualität sei eine Krankheit, die durch Psychoanalyse oder durch homöopathische Behandlungen therapierbar sei, muss gewarnt werden. Bereits vor über 20 Jahren hat die WHO festgestellt, dass Homosexualität keine Krankheit und demnach auch nicht therapierbar sei. Dennoch listet der Bund katholischer Ärzte auf ihrer Internetseite (www.bkae.org) verschiedene Behandlungsansätze, wie Psychotherapie und Homöopathie, bei „homosexuellen Neigungen“ auf.

Es ist äußerst begrüßenswert, dass die Bundesärztekammer klar Position gegen die abwegigen Umtriebe dieser Homoheiler bezieht und gegen sie vorgeht. Die Bundesärztekammer wird aufgrund meiner Initiative nun auch die Betreiber der Webseite über die eigene Berufsordnung aufklären. Weitere standesrechtlichen Schritte könnten sich aus der Information der zuständigen Landesärztekammer durch die Bundesärztekammer ergeben. [Quelle]


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