Bundesanwalt darf gegen NSA ermitteln

Die Bundesregierung hat “keine Einwände” gegen ein Ermittlungsverfahren, das der Bundesanwalt wegen der NSA-Affäre anstrebt.

Vor zwei Wochen hatte unter anderem der Chaos Computer Club (CCC) gemeinsam mit der Internationalen Liga für Menschenrechte die Bundesregierung und Geheimdienste verklagt, nicht aktiv zu werden und diese Überwachung hinzunehmen.

Etwas irritierend ist allerdings, dass die Bundesregierung der Judikative ihre Zustimmung geben muss; ein nach Strafprozeßordnung möglicher Einwand wegen schwerer außenpolitischer Schäden für Deutschland dürfte kaum vorliegen. Allerdings ein schwerer innenpolitischer Schaden, wenn deutsche Gerichte – im Gegensatz zur Regierung – nicht damit beginnen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Indem sie dem geheimdienstlichen Ausspähen eines ganzen Landes durch die USA endlich ein Ende machen.

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