Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, wissenschaftlich begleitet durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, hat im Rahmen des „Kriterienkatalogs zur ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten für Bundesgebäude“ einen Kriteriensteckbrief „Nachhaltige Materialgewinnung / Holz“ verabschiedet, in welchem die PEFC-Zertifizierung als Nachweis für nachhaltige Waldbewirtschaftung aufgenommen wurde. Das Ministerium folgt damit der im Januar neu aufgelegten Bundesbeschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte, die die PEFC-Zertifizierung ebenfalls als glaubwürdigen Nachweis für eine nachhaltige und legale Herkunft anerkennt.
Der Kriteriensteckbrief „Nachhaltige Materialgewinnung / Holz“ in der Kriteriengruppe „Ökologische Qualität“ bzw. „Wirkungen auf die globale Umwelt“ verfolgt das primäre Ziel, durch Ausschluss von Holz und Holzwerkstoffen aus unkontrollierter Gewinnung die gefährdeten tropischen, subtropischen und borealen Waldregionen der Erde zu schützen. Konkret verlangt das Bewertungssystem, dass Hölzer und Holzprodukte aus regionaler bzw. europäischer Forstwirtschaft sowie weltweit tropische, subtropische und boreale Hölzer nur dann verwendet werden dürfen, „wenn vom Lieferanten des Holzes / des Holzproduktes durch Vorlage eines Zertifikats die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird“.
„Wir freuen uns, dass PEFC nach der Berücksichtigung bei der Bundesbeschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte auch im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen als verlässliches Siegel für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anerkannt wird. Dies zeigt erneut, dass die PEFC-Zertifizierung mit den hohen Standards bei der Waldbewirtschaftung einen glaubwürdigen Nachweis für eine nachhaltige Waldwirtschaft darstell. Für PEFC ist dies ein großer Erfolg“, so Dirk Teegelbekkers, Geschäftsführer von PEFC Deutschland e.V.