Bußgelder für Kunden illegaler Strassenverkäufer

Bußgelder für Kunden illegaler Strassenverkäufer

Die überarbeitete Satzung des Rathauses von Palma sieht Bußgelder für Personen vor, die bei illegalen Strassenverkäufern einkaufen. Die Geldbußen liegen zwischen 100 und 750 Euro. Das gleiche Bußgeld gilt auch für Massagedienste, die an Stränden angeboten werden, sowie für „Haare flechten“.

Illegale Verkäufer selbst müssen mit Geldbußen in der gleichen Größenordnung rechnen, wobei die höheren Geldbußen denjenigen Verkäufern vorbehalten sind, die ihre Produkte auf Decken auslegen. Beschlagnahmte Waren werden dann in der Regel vernichtet, wobei Ausnahmen für als „künstlerisch“ definierte Gegenstände möglich sind.

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Der Straßenverkauf von Alkohol wird mit Bußgeldern zwischen 750 und 1500 Euro und mit Bußgeldern zwischen 300 und 1000 Euro für die Anstiftung zu „massivem“ und unangemessenem Alkoholkonsum geahndet.

Das Trinken im öffentlcihen raum, wie z.B. auf Strassen oder am Strand (botellón), ist bereits verboten, und die revidierte Verordnung wird die härtesten Strafen gegen Gruppen von mehr als zehn Personen verhängen. Organisierte Kneipentouren sind nicht erlaubt, und der Verkauf von Alkohol in Geschäften soll zwischen Mitternacht und acht Uhr morgens verboten werden. Zuwiderhandlungen können zu einer Geldstrafe von bis zu 3000 Euro führen.

Für „Balconing“ werden Bußgelder zwischen 100 und 750 Euro verhängt, womit das Rathaus das Klettern von einem Balkon zum anderen deutet (eine Praxis, die extrem gefährlich ist). Die gleichen Geldbußen gelten auch für Hotels, die keine Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, z.B. höhere Wände und Plakate, die darauf hinweisen, dass dies verboten ist.

Das Rathaus musste bei der Ausarbeitung dieser Satzung vorsichtig sein. Das letzte Mal, als sie eine umfassende Revision der öffentlichen Ordnung vorlegte, gab es eine erfolgreiche rechtliche Anfechtung. Das Rathaus galt als über seine Befugnisse hinausgegangen, was einige Aspekte der Satzung betraf, so dass die gesamte Revision gestrichen werden musste.

Ein Aspekt, der keiner besonderen Herausforderung unterlag, aber auf der Strecke blieb, ist das so genannte „Bikini-Gesetz“. Das ist jetzt wieder da. Abseits der Strände müssen Tops getragen werden.

Der Entwurf für die Satzung wurde vom Rathausvorstand verabschiedet. Die volle Zustimmung muss auf einer Ratssitzung erteilt werden.

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