Bußgeld bei Kontaktverstößen nicht für Muslime; Ramadan ohne Kotaktsperre…

Bußgeld bei Kontaktverstößen nicht für Muslime; Ramadan ohne Kotaktsperre…

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

An „CORONA“ ist nicht alles schlecht, viele deutschen Großstädte, in denen zehntausende Muslime wohnen könnten sich jetzt über ihre zum neuen Infektionsschutzgesetz gehörigen Bußgeldkataloge entschulden, Voraussetzung ist allerdings, dass das deutsche Infektionsschutzgesetz auch für Muslime gilt.

Am Freitag, den 03. April 2020 haben sich in Berlin mehr als 300 Muslime an einer Moschee versammelt, was nach § 1 des Berliner Bußgeldkataloges mit mindestens 500,00 Euro pro Person bestraft wird. In den Statuten des Kataloges ist eindeutig festgelegt, dass jede Person, die an Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften und Ansammlungen teilnimmt, mit einem Bußgeld in Höhe von 500,00 Euro bestraft wird und da die Berliner Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort waren und die Muslime gezählt haben, müssten eigentlich mindestens 150.000,00 Euro in die Stadtkasse fließen, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall wäre, wenn sich mehr als 300 Christen an einer katholischen, oder evangelischen Kirche, oder 300 Juden an einer Synagoge versammelt hätten.

Bundesweit sind täglich ein paar hundert muslimische Männerhorden, die jeweils aus weit mehr als 2 Personen bestehen in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, oder pöbeln Fahrgäste an Haltestellen, Kunden in Supermärkten und an Tankstellen an, bisher musste jedoch meines Wissens noch kein einziger muslimischer Jüngling ein Bußgeld zahlen, weil er zusammen mit ein paar Kollegen gegen das gesetzliche Kontaktverbot verstoßen hat. Wenn mehr als 100 Muslime dicht gedrängt dafür demonstrieren, dass sie aufgrund der Ansteckungsgefahr mit Corona-Viren aus den Erstaufnahmelagern auf Staatskosten in Hotels umquartiert werden wollen, wurde bisher auch noch kein muslimischer Demonstrant wegen des Verstoßes gegen das Kontaktverbot mit einem Bußgeld verwarnt, das neue Infektionsschutzgesetz gilt genau wie das Bigamie-Gesetz nur für die deutsche Bevölkerung, weil wir in einem linkslastigen Rechtsstaat leben, in dem nur Personen mit deutschen Vorfahren und einer rechten Gesinnung bestraft werden.

Frau Merkel hat zwar mit markigen Worten den Christen jegliche Osterfeierlichkeiten verboten, doch für ein Gespräch über Lockerungen des Ausgangsverbotes nicht grundlos den 20.04.2020 festgelegt, die allen Muslimen heilige Fastenzeit Ramadan gilt vom 23.04.2020 bis zum 23.05.2020 und es ist Tradition, dass Muslime in dieser Zeit in größeren Gruppen gemeinsam fasten und natürlich auch sehr häufig die Moscheen aufsuchen und da Muslime in Deutschland erheblich gleichberechtigter als die deutsche Bevölkerung sind wird es für die Ramadanzeit garantiert Ausnahmen für das Kontaktverbot geben, denn ansonsten müssten zig Millionen Bußgeld in die Staatskasse fließen.


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