Die erheblichen Preiserhöhungen beim Versand von Büchern stuft das Bundeskartellamt als nicht kartellrechtswidrig ein. Nach eingehenden Ermittlungen wird die deutsche Kartellbehörde die vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Juni 2019 gegen die Deutsche Post AG eingelegte Beschwerde nicht weiter verfolgen. Das Bundeskartellamt fand keine ausreichendenden Anhaltspunkte dafür, dass die Preissteigerungen missbräuchlich im Sinne des Kartellrechts seien oder kleine und mittlere Buchhandlungen und Verlage in den Konditionen ohne sachlichen Grund gegenüber anderen Unternehmen diskriminiert werden. Der Börsenverein konzentriert sich nun auf seine Bemühungen, im Rahmen der derzeit laufenden Novellierung des Postgesetzes günstige Versandkonditionen für das Kulturgut Buch gesetzlich zu verankern.
„Wir würdigen das Engagement des Bundeskartellamts, das sich intensiv mit der von uns eingelegten Beschwerde beschäftigt hat, gleichwohl bedauern wir das erreichte Ergebnis. Kleine und mittlere Buchhandlungen und Verlage werden durch die beträchtlichen Konditionenveränderungen – Preiserhöhungen von bis zu 60 Prozent und die Verringerung der Höchstmaße der Büchersendung – in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Versendern stark beeinträchtigt. Wir bleiben in Kontakt mit dem Bundeskartellamt und werden es über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Zugleich setzen wir alles daran, über eine gesetzliche Regelung angemessene Versandkonditionen für Bücher langfristig zu verankern. Stationäre Buchhändler benötigen eine bezahlbare Möglichkeit Bücher zu versenden, um sich gegenüber dem reinen Online-Handel zu behaupten. Für kleine und mittlere Verlage ist der Postweg elementar, um Bücher zu versenden, die im Buchhandel in der Breite nicht vorkommen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Das Bundeskartellamt erkennt zwar in seiner Begründung das Ziel an, „die Versorgung der Bevölkerung mit Büchern – über eine Unterstützung auch kleiner und mittlerer Buchhandlungen und des mittelständischen Versandbuchhandels sicherzustellen“. Kulturpolitische Ziele fielen aber nur dann ins Gewicht, wenn auch tatsächlich ein Kartellrechtsverstoß vorliege. Im Rahmen seiner Untersuchungen hat das Bundeskartellamt zahlreiche Auskünfte eingeholt, sich insbesondere Großkundenverträge der Deutschen Post AG vorlegen lassen und Gespräche mit der Deutschen Post AG sowie verschiedenen Marktteilnehmern geführt. Zudem hat sich das Bundeskartellamt mit der Bundesnetzagentur ausgetauscht.
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Postgesetzes wird in Kürze erwartet. Der Börsenverein wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten.
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