Die Bundesregierung hat am 3. Februar ein neues Buchpreisbindungsgesetz beschlossen. Man wollte eine Regelung auch für elektronische Bücher (ebooks) anstreben. Leider ging das irgendwie schief.
Unklar ist, ob die Buchpreisbindung nur für von Verlagen produzierte und vom Buchhandel vertriebene ebooks gilt.
Und dies ist entscheidend. Denn sollte es auch für Self Publisher gelten, dann müsste der Preis für das eBook bei jedem Anbieter gleich sein und Gratis- bzw. Rabattaktionen wären nicht mehr erlaubt. Dies könnte ein Nährboden für Abmahnanwälte werden …
(Quelle: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=56b32b7aaf444&akt=news_recht&view=&si=56c3f0f99fb43&lang=1)
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