Das Brutto- oder Nettoprinzip ist Teil der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Es gibt 2 unterschiedliche Wege, die Einnahmen und Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung aufzuführen:
- Bruttoprinzip
- Nettoprinzip
Alle Einnahmen und Ausgaben sind als Einzelpositionen aufzuführen. Eine Verrechnung einzelner Positionen ist in der Regel nicht zulässig.
Kleinere oder mittelgroße Kapitalgesellschaften können eine Ausnahme bilden. Um einzelne Positionen vor den Blicken der Konkurrenz zu schützen, dürfen diese zusammengefasst werden. Dies nennt man dann Nettoprinzip.