Brüssel beschneidet Fluggast-Entschädigungen

Von Uhupardo

Um es gleich vorweg zu sagen: Nicht alles ist schlecht an diesem neuen Gesetzentwurf der EU, doch er beschneidet die Rechte der Fluggäste auf Entschädigung in einem wichtigen (dem wichtigsten) Punkt: Bisher griff das Entschädigungsrecht nach drei Stunden Flugverspätung, jetzt soll der Zeitraum auf fünf Stunden ausgeweitet werden. Dennoch werden Sie erleben, wie die Gesetzesnovelle in den kommenden Tagen als unglaubliche Errungenschaft und Verbesserung hingestellt werden wird.

Ist es auch. Vor allem für die Fluggesellschaften, die sich jetzt bis zu fünf Stunden Flugverspätung keine Sorgen mehr machen müssen, was die entsprechenden Entschädigungen angeht. Welche Rechte Sie als Passagier bisher haben, lesen Sie auf der sehr hilfreichen Seite passagierrecht.de im Kasten “Ihre Rechte als Flugpassagier”. Vielflieger sollten den flightright-Link unbedingt abspeichern, wo es nicht nur einen Entschädigungsrechner gibt, sondern man Ihnen (auf Erfolgsbasis) auch den Rechtsanwalt erspart im lästigen Verfahren gegen die Airline. Demnächst bei allen innereuropäischen Flügen und den internationalen bis zu einer Reichweite von 3.500 km, die fünf (statt drei) Stunden verspätet sind.

Der positive Aspekt am neuen Entwurf: Endlich wird durch den Gesetzgeber definiert, was diese “aussergewöhnlichen Zwischenfälle” sind, die die Fluggesellschaften von der Entschädigungszahlung entheben, denn bisher blieb das mehrheitlich der Interpretationsfantasie der Richter vorbehalten. Letzteres führte zu teuren und fast endlosen Rechtsstreits, in denen die Anwaltsriege der Fluggesellschaften fast immer die Oberhand gegenüber dem Passagier behielt. Jetzt müssen beispielsweise bei Naturkatastrophen oder Generalstreiks keine Entschädigungen bezahlt werden, sehr wohl aber, wenn aus irgendwelchen Gründen kein Kabinenpersonal zur Verfügung steht.

Wenn die Airline nicht in der Lage ist, den Passagier innerhalb von zwölf Stunden mit einer eigenen Maschine zu befödern, muss eine andere Gesellschaft gesucht werden. Der Fluggast hat ausserdem das Raecht, seinen Namen auf dem Ticket bis 48 Stunden vor Reiseantritt kostenlos ändern zu lassen, wenn es dort einen Schreibfehler gibt. Das Auskunftsrecht für den Fluggastes wird gestärkt: Er hat ein Recht darauf, innerhalb von 30 Minuten nach Ansage der Flugverspätung oder -streichung über alle Hintergründe und Verfahrensweisen informiert zu werden. Die nationalen Behörden werden haftbar gemacht für einen eventuellen Verlust des Reisegepäcks.

Jetzt muss die Europäische Kommission den Gesetzentwurf noch mit dem Parlament diskutieren – ein Prozess, der bis zu 18 Monaten dauern kann. Das Gesetz wird also vermutlich Ende 2014 in Kraft treten und kann inerhalb der jetzt fälligen Debatte noch Änderungen erfahren.