Browserverlauf auf Dienst-PC darf gespeichert und ausgewertet werden

Nutzt ihr den PC am Arbeitsplatz zum privaten Surfen im Internet? Wenn ja, dürfte das Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Az.: 5 Sa 657/15) für euch interessant sein. Der Fall: Einem Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, weil er am Arbeitsplatz in einem Zeitraum von 30 Tagen hochgerechnet 5 Tage privat im Internet unterwegs war. Dafür hatte der Arbeitgeber den Browserverlauf ausgewertet - und mit der fristlosen Kündigung Recht bekommen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. (...) (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 9/16, vom 12.02.2016)

Arbeitgeber dürfen also unter Umständen den Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten - auch ohne vorher eine Zustimmung der Mitarbeiter einholen zu müssen. Ein Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen ist in diesem Fall nicht gegeben.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen und die Frist endet erst Anfang April.


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