Viele werdende Eltern beschäftigen sich schon während der Schwangerschaft mit der Frage nach dem passenden Vornamen für ihr Baby. In jüngerer Vergangenheit zeigt sich ein Trend zu ausgefallenen und möglichst einzigartigen Namen. Dabei ist allerdings nicht alles erlaubt. Einige interessante Informationen haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt.
So natürlich es uns heute erscheinen mag, Vornamen hat es nicht immer gegeben. Im frühen Mittelalter zum Beispiel genügte ein einziger Name, welcher sich in der Regel auf den Beruf oder eine bestimmte Eigenschaft bezog. „Schneider“, „Müller“ oder der „Kurze“ wurden erst im Laufe der Zeit und mit zunehmender Bevölkerung in den Städten abgelöst. Die Entwicklung der Vornamen unterlag von nun an unterschiedlichsten sowohl religiösen als auch kulturellen Einflüssen. Etwa um das Jahr 1900 waren Karl und Walter im deutschen Sprachraum für Jungen, Anna und Gertrud für Mädchen besonders beliebt.
Zunehmend kommen jedoch auch ausländische Namen hinzu. Es gibt dabei auch Namen, die heute immer noch gerne gewählt werden – Anna beispielsweise. Gertrud dagegen heißt allenfalls noch die Großmutter. Die beliebtesten männlichen Vornamen im Vorjahr waren Ben, Luca und Paul. Für Mädchen wurden Mia, Emma und Hannah gerne vergeben. Doch sollten sich die Eltern bei der Namenswahl nicht zu viel Zeit lassen, da der Name innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden muss. Maximal darf ein Baby fünf Vornamen erhalten, von denen jeweils nicht mehr als 2 mit einem Bindestrich verbunden werden dürfen.
In erster Linie darf der Name dem Kindeswohl nicht schaden und muss als Vorname erkennbar sein. Auch darf es kein Titel, Orts- oder Markenname sein. Das Geschlecht muss eindeutig erkennbar sein, gegebenenfalls durch einen entsprechenden Zweitnamen. Unter Geschwistern dürfen die Namen nicht identisch sein, sondern müssen sich zumindest im Zweitnamen unterscheiden.
Eine Änderung des Vornamens ist nur in gesonderten Fällen möglich. Beispielsweise bei Transsexuellen oder der Eindeutschung von ausländischen Namen bei der Einbürgerung. Allerdings steht es dem Namensträger frei aus den eingetragenen Vornamen den gewünschten Rufnamen zu bestimmen.
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