Bringt neuer Förderrahmen für Kraft-Wärme-Kopplung Planungssicherheit?

Die Kraft-Wärme-Kopplung gehört zu den Technologien mit großer Zukunft, durch die doppelte Ausnutzung der Energieträger zur Erzeugung von Strom und Wärme (oder Kälte) kann der Wirkungsgrad gegenüber einer Heizung oder einer reinen Stromerzeugung deutlich erhöht werden. Damit kann die Kraft-Wärme-Kopplung als BHKW in Ein- und Mehrfamilienhäusern, für die Nah- oder Fernwärme und auch in der Industriebetrieben oder in Krankenhäusern eingesetzt werden. Durch die Fähigkeit zur Stromversorgung einen Beitrag leisten zu können, sollen BHKW künftig für die Regelenergie eingesetzt werden, wenn der Strom aus Sonne und Wind nicht ausreicht.

Doch die Kraft-Wärme-Kopplung leidet unter der wechselhaften Förderung in der Politik.

Heute hat die Bundesregierung den Entwurf  des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Hierdurch wird die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgeweitet, um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auf 25 % anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil etwa 15%.

Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem können Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Effizienz dieser Anlagen wird durch eine solche Nachrüstung erheblich gesteigert.

Die Novelle erleichtert außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke und der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen deutlich. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, werden die Zuschläge erhöht.

Merkwürdig ist, dass bei gleicher maximaler Fördersumme mehr BHKW (wird vermutlich durch kleinere Anlagen erreicht), Wärmenetze und Wärmespeicher gefördert werden sollen –  durch MdB Ulrich Kelber bin ich via Twitter darauf aufmerksam gemacht worden. Da sich die Förderung fast jährlich ändert, ist fraglich wie verläßlich dieses Gesetz jetzt ist und ob die angestrebten Ziele damit erreicht werden können.


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