Briefkasten voll – und nur Werbung drin

Werbung, ein Thema, bei dem sich die Meinungen spalten. Die einen finden Werbung gut, weil sie ständig auf Schnäppchenjagd sind. Andere finden Werbung im Briefkasten nicht gut, weil sie den Briefkasten verstopft und letztlich doch ungelesen im Papiermüll landet. Wieder andere finden Werbung extrem wichtig, weil sie damit ihr Geld verdienen.

Werbeblätter mit redaktionellem Inhalt, kostenlose Wochenzeitungen mit Werbeeinlagen, Parteizeitungen, Zeitungen als Werbeexemplare... Davor kann man sich nur schützen, wenn auf dem Briefkasten der Hinweis „ Keine Werbung" um den Zusatz „ keine kostenlosen Zeitungen " ergänzt wird (OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2011, AZ. I-4 U 42/11).

Briefkasten voll – und nur Werbung drin

Persönlich adressierte Werbung muss man hinnehmen, da die Post verpflichtet ist, diese zuzustellen. Aber auch hier kann man die Flut zum Teil eindämmen, über sogenannte Robinsonlisten, die von Verbraucherschutzverbänden, oder Verbänden der Werbewirtschaft geführt werden. In solche Liste eingetragene Postanschrift, eMail-Adresse, Telefon-/-fax-Nummer, sperrt die Einträge für werbende Unternehmen - falls sie sich freiwillig daran halten.

Eigentlich gilt in Deutschland, laut § 3,7 des Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, dass Werbzusendung und Werbeanrufe ohne vorherigen Kundenkontakt und ohne Zustimmung des Empfängers verboten sind. Das heißt für werbende Unternehmen wie Call-Center, oder Agenturen für Direktwerbung, dass sie die Empfänger ihrer Werbeaktionen immer zuerst mit einer Robinsonliste abgleichen müssen um die dort eingetragenen ausschließen zu können. Das ist zum Einen lästig, kostet Zeit und ist vielen Angestellten in Werbeagenturen und Call-Centern nicht bekannt - weil es den Angestellten (bewusst) nicht vermittelt wird.

In Deutschland werden Robinsonlisten z.B. vom Deutscher Marketing Verband (DDV), vom Interessenverband Deutsches Internet (I.D.I.) geführt.

Hat man sich in eine Robinsonliste eingetragen und bekommt dennoch ungefragt Werbung, sollte man die werbenden Absender schriftlich auffordern, die Zusendung zu unterlassen. Kommen diese der Aufforderung nicht nach, kann man die werbenden Unternehmen auch kostenpflichtig abmahnen lassen.

Ich persönlich habe meine Kontaktdaten beim I.D.I. eingetragen. Zumindest bei persönlich adressierter Werbung habe ich den (subjektiven) Eindruck, dass es wirkt. Und den letzten unerlaubten Anruf eines Call-Centers (cold call) hatte ich seit gut 4 Jahren nicht mehr.


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