Brennholz selbst gemacht – Mit Sicherheit Geld gespart

Von Frank Hamm

Brennholz selbst zu machen ist eine interessante und sicherlich auch preiswerte Variante der Brennholzbeschaffung. Neben den geldwerten Vorteilen steht die Freude, in der freien Natur handwerklich aktiv zu sein.

Damit die Freude durch Gefahren für die eigene Gesundheit nicht getrübt wird, ist fachliches Wissen, zweckmäßiges Werkzeug und dessen sichere Handhabung erforderlich. Die Grund- ausstattung ist erschwinglich, da sie über viele Jahre hin verwendet wer- den kann. Sie muss den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

Das selbständige Aufarbeiten von Kronenholz und liegenden Stämmen im Wald sowie das Einschneiden eines Holzpolters ist besonders gefährlich. Bei Fehlverhalten kann es zu schweren Verletzungen führen. Selbst für Geübte besteht eine relativ hohe Unfallgefahr.

Die Landesforsämter setzten für die Benutzung einer Motorsäge durch private Brennholzkunden in den Wäldern einen entsprechenden Sachkundenachweis voraus. Dieser Nachweis bestätigt die notwendigen Kenntnisse und Übungen im Umgang mit der Motorsäge. Die meisten Gemeinden haben sich dieser Maßnahme angeschlossen. Die Überwachung obliegt dem Forstpersonal der zuständigen Forstreviere.

Die private Brennholzaufarbeitung (Selbstwerbung) ist sehr individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet. Dem entsprechend ist auch die Vielfalt der Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die eingesetzt werden können. Sie differenziert sich nach dem Volumen und dem Veredlungsgrad des zu bearbeitenden Brennholzes.

Alle benötigten Geräte und Werkzeuge sollten fachtechnisch geprüft sein. Drei Prüfzeichen weisen sichere Qualitätsprodukte aus und erleichtern die Auswahl beim Kauf:

Das GS-Zeichen hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit anerkannten Sicherheitszeichen entwickelt.

Das FPA Zeichen ist das Zertifikat des forsttechnischen Prüfausschusses des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik.

Das Prüfzeichen „EN 381” gewährleistet, dass Schutzkleidung den Anforderungen für die Arbeit mit der Motorsäge entspricht.

1. Die persönliche Schutzausrüstung

  • Schnittschutzhose, gem. EN 381
  • Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz,
  • Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, gem. EN 381
  • Arbeitshandschuhe,
  • Erste Hilfe – Ausrüstung

2. Das Werkzeug

  • leichte (2 PS) bis mittlere (4 PS) Motorsäge (MS)
  • Kombikanister für 2-Takt-Gemisch (Sonderkraftstoff, geringere Gesundheitsgefahren, umweltfreundlicher) und Bio-Kettenhaftöl
  • Spalthammer oder Spaltaxt und Axt
  • Fällheber (Fällen und Wenden des Baumes)
  • Hebehaken (z.B. Sappi) (Holz ergonomisch hochheben und aufsetzen)
  • Alukeile (Spalten der Holzscheite)
  • Bandmaß, Meterstab, Kreide/Reißhaken (Ablängen des Holzes)

NOTRUF 112 – Rettungskette Forst „Anfahrpunkt“ 6013-755 Achtung: Die Ziffern nicht mit der Telefonnummer verwechseln!

3. Das Mobiltelefon mit gespeicherter Notrufnummer

Im öffentlichen Wald gibt es ein Rettungsleitsystem. Für Rettungsfahrzeuge sind nummerierte Anfahrpunkte mit Schildern gekennzeichnet. Diese Anfahrpunkte sind allen Rettungsleitstellen bekannt.

Für den Notfall ist es wichtig, den Anfahrpunkt in der Nähe des Arbeitsortes zu kennen. Mit der Notrufnummer 112 wird die nächste Rettungsleitstelle erreicht und der Notruf mit knappen Hinweisen abgesetzt: „Unfall im Forst“, „Rettungspunkt Nr. 6013-755“ (beispielhaft bezogen auf das Foto s.rechts.)

4. Sachkundenachweis

Die notwendige Sachkunde vermitteln die Motorsägenkurse, die unter anderem von den Forstämtern in den jeweiligen Bundesländern werden. In einem eintägigen Seminar, das den Empfehlungen der GUV I 8624 entspricht, wird der sichere Umgang mit der Motorsäge sowie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV Forst) vermittelt.

Der Motorsägen- Basiskurs (MS-Basis) bietet auch „erfahrenen Hasen“ viele Tipps, Techniken und Trends aus dem Bereich der Waldarbeit, vor allem gute Hinweise zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Die Teilnahme wird durch eine Bescheinigung dokumentiert. Dieses Dokument dient als erforderlicher Nachweis über die entsprechende Sachkunde und Übung im Umgang mit den Werkzeugen.

Es berechtigt zur Motorsägenbenutzung bei der Brennholzaufarbeitung und wird von allen staatlichen Forstämtern anerkannt.

Quelle: Text und Bilder – www.wald-rlp.de