In Bremen wird eine Obduktionspflicht bei Kindern unter sechs Jahren eingeführt. Die Bremische Bürgerschaft hat mit großer Mehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Danach sollen die Leichen von Kindern bis zu diesem Alter grundsätzlich gerichtsmedizinisch untersucht werden, wenn die Todesursache nicht eindeutig feststeht.
Die Obduktionspflicht ist bundesweit einmalig. Eine Maßnahme für mehr Kinderschutz, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD). Nach Schätzungen bleibt jedes zweite Tötungsdelikt an kleinen Kindern unentdeckt. Der Tod durch ein Schütteltrauma infolge von Misshandlung aber lasse sich nur durch eine Obduktion feststellen, so die Senatorin weiter. Um Geschwister von toten Kindern vor etwaigen Misshandlungen zu schützen, sei diese Obduktionspflicht der richtige Weg. Diese Auffassung teilen inzwischen auch die meisten Abgeordneten in der Bürgerschaft. Nach der ersten Lesung im Sommer 2010 war der Gesetzentwurf noch sehr umstritten. Monatelang hatte der Rechtsausschuss deshalb Ärzte, Kriminologen, Kirchenvertreter, Kinderschützer, Seelsorger und Eltern zu den Plänen angehört. Jetzt stimmten nur noch die vier Abgeordneten der FDP gegen das Gesetz. Die Obduktionspflicht soll zunächst für zwei Jahre gelten. In diesem Zeitraum sollen die Erfahrungen ausgewertet werden. So soll geklärt werden, ob das Gesetz Wirkung zeigt.
Quelle: radiobremen.de