BRD-Justiz

Erstellt am 15. Juli 2015 von Hanskolpak

Der von mir geschätzte Autor Michael Winkler hat am 14. Juli 2015 etwas gelernt:

160 Tagessätze

Ich habe ein paar Dinge gelernt:
1. Argumente vor Gericht sind sinnlos
2. Der Versuch einer Verteidigung ist Mißachtung der Justiz
3. Wer Berufung und Revision einlegt, ist ein Querulant.

Und weil ihn dies bewegt, hat er in seinem Tageskommentar zum 15. Juli 2015 darüber nachgedacht:

Meine fünfte Verhandlung ist zu Ende, diesmal mußten sogar zwei Termine angesetzt werden. In fünf Verhandlungen habe ich das erste Mal einen männlichen Richter gesehen, doch wer glaubt, daß sich ein Mann anders verhält als die weibliche Richterschaft, den muß ich enttäuschen. Richter am Amtsgericht sind zumeist sehr jung, stehen am Anfang ihrer Karriere, Richter am Landgericht sind nur wenig älter. Es geht schließlich darum, Punkte für die Beförderung zu sammeln, um nicht für alle Zeiten in den unteren Etagen der Justiz festzusitzen, deshalb gibt es überall vorauseilenden Gehorsam.

In seiner Urteilsbegründung wurde der Richter ein wenig ungehalten, weshalb ein paar interessante Sätze gefallen sind. Er hätte ja so viel für mich tun können, wenn ich doch bloß meine Schuld eingesehen und zugegeben hätte. In der Bibel gibt es eine vergleichbare Stelle: Wenn du niederkniest und mich anbetest, mache ich dich zum Herrn über die ganze Welt. Ich habe dieser Versuchung gleichfalls widerstanden. Mir wurde vorgehalten, daß ich grob uneinsichtig sei, weil für mich gar nichts anderes als ein Freispruch in Frage gekommen war. Wer sich demnach keiner Schuld bewußt ist, der ist folglich noch viel schuldiger. Und wer es wagt, gegen ein Urteil der Götter in Schwarz Rechtsmittel einzulegen, also das tut, was ihm als verbrieftes Recht sogar in der BRD zusteht, der zeigt sich uneinsichtig und muß schon allein deswegen härter bestraft werden.

Ich habe jetzt - bestimmt nicht freiwillig! - Erfahrungen vor BRD-Gerichten gesammelt. In keinem einzigen dieser Prozesse wurde auch nur ein Argument meiner Verteidigung berücksichtigt. Das heißt, das "rechtliche Gehör" wurde mir eingeräumt, aber ich hätte genausogut die Börsenkurse verlesen können. Vermutlich wäre das den Herrschaften sogar lieber gewesen, da diese noch einfacher zu ignorieren wären. Besonders nett habe ich den Satz empfunden, daß ich wohl die Justiz nicht ernst nähme, weil ich dauernd die Gerichte bemühte. Dabei zeige ich doch gerade dadurch, daß ich die Gerichte bemühe, daß ich den Glauben an die Justiz noch nicht ganz verloren habe. Allerdings bemühen sich die Gerichte, mir diesen Restglauben auszutreiben, denn die sind es, die anfangen, nicht ich.

Und wie steht es mit dem Respekt? Ich habe vor jedem Menschen Respekt, das steht dem Gegenüber einfach zu. Wenn jedoch jemand, der eine Robe trägt, die ein Preußenkönig eingeführt hat, damit man die Spitzbuben leichter erkennt, von mir deswegen besonderen Respekt einfordert, sehe ich das nicht ein. Und wenn jemand, der mindestens zwanzig Jahre jünger ist als ich, mir Lebensratschläge erteilt, höre ich bereitwillig zu, nehme mir aber das Recht heraus, diese Ratschläge zu verwerfen. Diesen so selbstverständlich eingeforderten Respekt vor einem Richter habe ich wirklich - vor jenem einen, allerletzten Richter, der über mein Leben urteilen wird. Das Seelengericht steht unendlich weit über jedem irdischen Gericht, auch über dem Amts- oder Landgericht Würzburg.

Abschließend möchte ich sagen, daß bis jetzt noch nichts entschieden ist. Auch dieses Urteil wird einer Revision unterzogen. Der Richter hat mir sogar viel Glück in Bamberg (OLG) und Karlsruhe (BVerfG) gewünscht, als letzten Versuch der Einschüchterung.