Brauche ich eine Insassenversicherung?

Über die Notwendigkeit einer Motorfahrzeug-Unfallversicherung (MFU) oder Insassenversicherung höre ich viel Widersprüchliches. In der Schweiz ist man ja heute bereits anderswo gegen Unfall versichert. Was empfehlen Sie mir?

Heute sind praktisch alle in der Schweiz wohnhaften Personen, ob berufstätig oder nicht, unfallversichert. Zudem können nach einem Unfall von den Beifahrern auf Grund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Forderungen an den Halter oder Fahrzeugführer gerichtet werden. Trotzdem stellt die Insassen-Unfallversicherung einen wichtigen, zusätzlichen Schutz für die Fahrzeuginsassen dar.

Leistungslücken füllen

Haftpflichtrechtliche Abklärungen erfordern eine gewisse Zeit, während der die Geschädigten auf ihr Geld warten müssen. Ferner kann eine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beispielsweise aufgrund der Verschuldenssituation reduziert ausfallen. Die Motorfahrzeug-Unfallversicherung (MFU) bezahlt dagegen sofort, ohne dass zuerst Schuldfragen geklärt werden müssen. Mit der Insassenversicherung können zudem Lücken gefüllt werden, die sich aus den Leistungen anderer Unfallversicherungen ergeben. Wird bei einem Unfall zum Beispiel eine nicht berufstätige Person vorübergehend arbeitsunfähig oder invalid, erhält sie vom Krankenversicherer im Allgemeinen keine Geldleistungen bzw. von der Invalidenversicherung nur eine geringe Rente. Zu beachten ist ferner, dass viele Leistungen der MFU (im Gegensatz zu den Sozialversicherungen) in der Regel zusätzlich zu allen anderen Versicherungen ausbezahlt werden, so das Todesfall- und Invaliditätskapital oder die Taggelder. Eine besondere Rolle spielt die MFU, wenn mit dem Fahrzeug Personen befördert werden, die über keine oder nur über eine ungenügende Versicherungsdeckung verfügen; das kann bei Besuchern aus dem Ausland oder bei Anhaltern der Fall sein. Die Insassenversicherung sieht – zu vorteilhaften Prämien – in der Regel als Leistungen ein Todesfall- und Invaliditätskapital, Taggelder und unbegrenzte Heilungskosten mit freier Arztwahl sowie einen Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung vor.

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV


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