Die wenig erfreuliche Schlussfolgerung der Berichterstatter der UNO ist, dass sich am Verhalten der brasilianischen Polizei nicht viel geändert hat. Die Fälle von Selbstjustiz und Gewalt werden weiterhin als alarmierend bezeichnet. Keine der 2008 ausgesprochenen Empfehlungen wurden bisher erfüllt.
"Der Alltag vieler Brasilianer, besonders derjenigen, die in den Favelas leben, ist weiterhin überschattet von Morden und Gewalt durch kriminelle Banden, Milizen, Todeskommandos und durch die Polizei und dies trotz wichtiger Reformen von Seiten der Regierung", fasst der UNO-Bericht die Situation zusammen. Der Sonderberichterstatter der UNO, Philip Alston, erklärt: "Als ich das Land vor zweieinhalb Jahren besuchte, stellte ich fest, dass die Polizei vermutete Kriminelle und unschuldige Bürger während ihrer "Kriegs-"Operationen in den Favelas exekutierte. Die Operationen in den Favelas waren schlecht vorbereitet und kontraproduktiv. Die Polizei tötet weiterhin ausserhalb ihrer Dienstzeiten in Form von Todeskommandos Bürger, entweder als Resultat der "Überwachung" oder um finanzielle Vorteile zu bekommen. Diese Situation hat sich nicht dramatisch verändert. Die Polizei fährt weiterhin in alarmierendem Umfang fort, Menschen in Selbstjustiz zu exekutieren."
Im UNO-Bericht wird auch der Fall erwähnt, über den ich in meinem Blog unter dem Titel "Brasilien: Hinrichtung eines Rechtsanwaltes" berichtet habe. Der Fall des Rechtsanwalts Mattos in Pernambuco, der vermutlich von einem Todeskommando umgebracht wurde, ist weiterhin ungelöst. Die Übergabe des Falles an die Bundespolizei - die Landes- und Militärpolizei ist in der Regel wenig vertrauenswürdig - sollte vom obersten brasilianischen Gerichtshof STJ entschieden werden. Der lässt sich aber Zeit. Der UNO-Bericht dazu: "Die Anstrengungen, um die Todeskommandos zu bekämpfen, stiessen auf gewalttätigen Widerstand... Der Bericht konnte feststellen, dass es ein Versprechen für Reformen gibt, die es erlauben würden, Fälle von Menschenrechtsverletzungen von den staalichen Behörden des einzelnen Bundesstaates auf die Behörden des Bundes, insbesondere die Bundespolizei zu übertragen. Es ist aber eine Tendenz zu verzeichnen, dass diese Kompetenzübertragungen nicht erfolgt sind. Ein Antrag, den Fall "Mattos" auf der Bundesebene behandeln zu lassen, ist bis heute noch von einem Urteil der Gerichte abhängig."
Siehe auch Blogbeitrag: Selbsternannter Herr über Leben und Tod und Brasilien: Hinrichtung eines Rechtsanwaltes
Informationsquelle: Justiça Global, ONU: Execuções sumárias continuam em grande escala no Brasil