Unsorgfältig gelagerte Asche aus einem Grill führt immer wieder zu Bränden. Die Gefahr ist doch hinlänglich bekannt. Wie reagieren die Versicherungen und werden Personen strafrechtlich verfolgt, die elementarste Vorsichtsmassnahmen missachten?
In der Tat kommt es immer noch zu solchen Bränden. Trotz grosser Präventionsanstrengungen der Feuerwehren und der Unfallverhütungsorganisationen nehmen einige Personen die Gefahren im Umgang mit Grill- und Cheminéerückständen nicht ernst. Sie leeren die vermeintlich abgekühlte Asche in Plastikeimer, Kehrichtsäcke, Kartonschachteln oder reinigen das Cheminée mit dem Staubsauger. Tatsache ist, dass Asche noch Tage nach dem eigentlichen Ausglühen im Cheminée oder im Grill brandgefährlich ist. Deshalb muss Asche immer in einem abschliessbaren Metallbehälter gelagert werden und der verschlossene Behälter gehört auf eine nicht brennbare Unterlage.
Empfindliche Strafen und Entschädigungskürzungen
Wer die Asche dennoch aus seinem Grill in einen Sack oder einen Plastikeimer leert, handelt grobfahrlässig. Es drohen ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und es kommt zu empfindlichen Leistungskürzungen durch die Versicherungen. Wer ein Feuer entfacht, ist dafür verantwortlich, dass keine Brandschäden entstehen. Ein richtiger Grilleur kennt deshalb nicht nur den Umgang mit Fleisch, Maiskolben und Gemüsespiesschen, sondern weiss auch, wie gefährlich Grillasche ist.
Also: Vorsicht beim Grillieren – vermeiden Sie Brände!