Konsequenz aus beA-Chaos: Führungswechsel
Gestern wählten in einer vorgezogenen Sitzung 22 der 26 Anwesenden Kammerpräsidenten Dr. Ulrich Wessels (59) zum Nachfolger des am 14. September 2018 ausscheidenden Präsidenten Ekkehard Schäfer (70). Auch das war eine Folge der katastrophalen Versuche, das beA einzuführen…
Beim beA nichts Neues
Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA bleibt aber weiterhin abgeschaltet. Einen Termin für den Wiederanlauf kann die BRAK auch noch nicht nennen. Der alte EGVP-Client sollte zunächst bis Mitte Mai weiterhin angeboten werden. Jetzt heißt es, er werde den Juristen mindestens bis einen Monat nach dem Neustart des beA weiterhin zur Verfügung stehen.
Stattdessen müssen alle zu signierenden Anhänge einzeln signiert werden – eine Funktion, die der beA-Client theoretisch hat. Der zur Überbrückung der Probleme weiterhin angebotene EGVP-Client hingegen signiert immer die gesamte Nachricht und die darin enthaltenen Anhänge als ein Ganzes.
Deshalb müssendie Anwälte bis zum Neustart des beA ihre Dokumente zusätzlich mit einer externen Software signieren, zumindest dann, wenn zur Einhaltung der Schriftform eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist.