BND und Kanzleramt = Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch?


Abs. 1
„Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“

(GI-Gedankenttrigger)

BND-Affäre: Druck auf Bundesregierung wächst

Nachdem Kanzlerin Angela Merkel die von Edward Snowden ausgelöste Affäre über die ungehemmte Überwachungspraxis US-amerikanischer und britischer Geheimdienste vornehmlich mit Schweigen goutierte, empörte sie sich im Herbst 2013 erstmals öffentlich mit einem in den letzten Tagen von den Medien vielzitierten Ausspruch, an dem sie sich nun wird messen lassen müssen: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“. Anlass für das klare Statement war jedoch nicht das millionenfache Bespitzeln unbescholtene Bürger durch NSA und Co. Merkel hatte kurz zuvor erfahren, dass auch ihr eigenes Handy betroffen war – und „das geht gar nicht“.

Vollmundig versprach die Bundeskanzlerin daraufhin Aufklärung. Doch geschehen ist kaum etwas. Wenn etwas aufgeklärt wurde, dann zumeist gegen die Bundesregierung, und nicht durch diese selbst. So verhält es sich auch in der jüngsten BND-Affäre, bei der täglich neue Details ans Licht kommen, die Berlin in immer größere Erklärungsnot bringen. Wie bekannt wurde, spähte der Bundesnachrichtendienst im Auftrag der USA auch EU-Partner aus. Besonderes Augenmerk galt dabei offenbar Frankreich, Berlins traditionell engstem EU-Verbündeten. Mittels der BND-Abhörstation im bayerischen Bad Aibling wurden das französische Außenministerium und der Präsidentenpalastes in Paris ausgespäht. Auch die EU-Kommission in Brüssel wurde ausgehorcht, ebenso Behörden, Diplomaten und Regierungsstellen in anderen europäischen Ländern, etwa in Österreich.

Gegenüber Medien ließ der BND durchsickern, dass er dem Kanzleramt bereits vor Jahren von unzulässigen US-Spähzielen berichtet hatte. Kanzleramt und BND schöben sich gegenseitig die Verantwortung hin und her, meint die Linke-Obfrau im NSA-Ausschuss, Martina Renner. Dabei werde nun viel über die Medien gespielt. Auch der Grünen-Obmann Konstantin von Notz sagt: „Man hat den Eindruck, dass das ‚blame game‘ oder Schwarzer-Peter-Spiel in vollem Gang ist und beide Seiten versuchen, sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben. Aber es wird nicht nur einen Schuldigen geben können. So billig wird man nicht davonkommen.“ Schließlich habe das Kanzleramt die Aufsicht über den BND. Außerdem hätten einige Verantwortliche über die Jahre zwischen beiden Seiten gewechselt und mal einen Job im Geheimdienst-, mal im Regierungsapparat gehabt, erklärt Notz.

Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen in der Bundesregierung seit Jahren über die Praxis im Bilde sind und diese gedeckt haben. Im Sinne einer außergewöhnlichen Grenzüberschreitung ist das im Grunde kein Skandal, sondern entspricht der üblichen Vorgehensweise der Merkel-Regierung, Recht und Gesetz der „transatlantischen Partnerschaft“ unterzuordnen, wenn dies vonnöten erscheint.

Quelle und gesamter Text: http://www.hintergrund.de/201505053527/politik/inland/bnd-affaere-druck-auf-bundesregierung-waechst.html

Na los, klagt sie an, unterstützt den Strafantrag, zeigt mit dem Finger auf sie… von selbst werden sie niemals aufhören!


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