Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket, das dem Bundesnachrichtendienst (BND) den massiven Datenabgriff an Netzknoten erlaubt und die Aufsicht über den Auslandsgeheimdienst ausbauen soll, dürfte vermutlich schon recht bald vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Hinweise von renommierten Juristen, daß die „Reform“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein dürfte, gab es vorab in Massen. Jetzt hat auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als erste den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Sie hält eine Verfassungsbeschwerde für „dringend geboten“.
Der Grüne Hans-Christian Ströbele hat inzwischen auch ankündigt, dass die Opposition vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. Das Gesetz öffne einer unspezifischen Massenüberwachung Tür und Tor.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, die dem BND gerade erst massive Rechtsbrüche bescheinigt hatte, beklagte, dass die Reform „die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kontrollfunktion“ der von ihr geleiteten Behörde ignoriere. Diese sei aber unverzichtbar, weil es „bei der heimlichen Überwachung es nur einen eingeschränkten Rechtsschutz für einzelne Bürger gibt„.
Auch der eco-Verband der Internetwirtschaft bemängelt, dass die Novelle dem BND eine „Ermächtigungsgrundlage zur unkontrollierten Massenerhebung von Daten“ liefere.