Der Student hatte einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht, bei dem ein an der Ampel wartender 26-jähriger Radfahrer getötet wurde. Von BMW zur Verfügung gestellten Daten brachten den Nachweis, daß dieser Fahrer bis zum Unfall im Stadtgebiet mit stark überhöhter Geschwindigkeit – teilweise schneller als 100 km/h – unterwegs war.
Bewegungsprofil: Fahrerdaten von Drive Now + Fahrtdaten von BMW
Aber sowohl Hersteller BMW als auch Vermieter Drive Now (Sixt) behaupten, dass sie keine Fahrprofile von Kunden anlegen. Das mag stimmen, wenn man die Unternehmen einzeln betrachtet – de facto ist es aber falsch.
Denn Drive Now liefert auf Anfrage von Behörden die Daten der Kunden, die das Fahrzeug zu dieser Zeit benutzt haben und die es für die Abrechnung speichert, und BMW liefert die Bewegungsdaten des Fahrzeuges dazu. Damit ist es für die Staatsanwaltschaft dann kein Problem, aus den Daten von beiden Unternehmen zusammen letztlich präzise Bewegungsprofile der Kunden zu erzeugen.
Dass dabei in diesem Einzelfall ein Raser überführt wurde, sollte nicht als Grund missbraucht werden, um auf diese Weise den Datenschutz im PKW regelrecht auszuhebeln. Datensparsamkeit gilt ja immer noch als der beste Datenschutz – aber leider haben das nicht die Nutzer, sondern nur die Hersteller von Produkten in der Hand…